- 18.11.2016, 12:07:03
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Freude bei Mieterbund zur Übernahme einer ÖMB-Forderung durch die SPÖ
Jahrelange ÖMB-Forderung nach Einführung von Mindeststandards im AGBG für befristete Mietverhältnisse bei Einfamilienhäusern endlich von SPÖ als notwendig eingesehen
Utl.: Jahrelange ÖMB-Forderung nach Einführung von Mindeststandards
im AGBG für befristete Mietverhältnisse bei Einfamilienhäusern
endlich von SPÖ als notwendig eingesehen =
St. Pölten (OTS) - ÖMB-Präsident Helmut Puchebner zeigt sich sehr
erfreut, dass die seit 10 Jahren in den Mietrechtsverhandlungen
erhobene Forderung nach Einführung von Mindeststandards im ABGB für
befristete Vermietungen im Einfamilienhausbereich von der
SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher in einer Presseaussendung
übernommen wurde als notwendiger Inhalt einer Reform.
Befristete Mietverträge sollen bei Ein- und Zweifamilienhäuser– auch
im Falle des Todes des Mieters – weiter bis zum vertraglich
vorgesehenen und vereinbarten Ablauf gelten, erläutert KR Helmut
Puchebner das Anliegen des Mieterbundes, „damit nicht nach dem
Verlust eines Familienmitglieds auch noch ad-hoc der Verlust der
Wohnmöglichkeit für die Familie eintritt“.
Die gleiche Vertragstreue fordert der ÖMB-Präsident als Bestimmung im
ABGB bei befristeten Mietverhältnis im Falle der Veräußerung der
Liegenschaft ein, um damit eine Vertragsauflösung durch den neuen
Eigentümer zu verhindern.
Ebenfalls sollte im ABGB für die befristete Vermietung von Ein- und
Zweifamilienhäusern eine nur begrenzte vertragliche
Überwälzungsmöglichkeit der Erhaltungspflichten auf den Mieter
geschaffen werden, weil der Mieter an die Befristung gebunden ist und
in diesem Bereich die Mieten ohnehin nicht reguliert sind und daher
z.B. die Reparatur eines ganzen Daches, dessen Schäden bei
Vertragsabschluss vom Mieter gar nicht erkennbar sein können, als
übermäßige Kostenbelastung für den Mieter anzusehen ist, meint
ÖMB-Präsident Puchebner.
Solche Mindeststandards im ABGB zur Vermeidung von familiären und
finanziellen Härtefällen bei befristeten Mietverhältnissen von Ein-
und Zweifamilienhäuser dient auch der Rechtssicherheit unter
Beibehaltung größtmöglicher Flexibilität für Mieter und Vermieter bei
der Gestaltung der Vertragsinhalte, stellt Mieterbund-Präsident
Puchebner abschließend fest und hofft auf einen baldigen
Reformschritt der Regierungsparteien in diesem Bereich.
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