• 18.11.2016, 10:58:40
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  • OTS0086

GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF und ÖKOBÜRO kritisieren geplante Aushöhlung von Umweltrechten

Minister Rupprechter und Leichtfried müssen UVP-Gesetz-Änderung verschieben und grundlegend überarbeiten

Utl.: Minister Rupprechter und Leichtfried müssen
UVP-Gesetz-Änderung verschieben und grundlegend überarbeiten =

Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist für das vom
Umweltministerium vorgelegte Verwaltungsreformgesetz. In ihrer
Stellungnahme üben die Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000,
Greenpeace und WWF gemeinsam mit ÖKOBÜRO heftige Kritik am Entwurf,
im Speziellen an den geplanten Änderungen beim Gesetz zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G). „Was hier vorliegt, ist ein
Angriff auf die Zivilgesellschaft und den Umweltschutz“, so Thomas
Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung. „Die
Expertenkommission zur Verwaltungsreform hatte durchaus gute
Vorschläge gemacht. Jener Teil, der die Umweltverträglichkeitsprüfung
betrifft, kam jedoch kurzfristig durch politische Interventionen der
Wirtschaft zustande. Wenn das neue Gesetz so kommt, werden
Mitsprache- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit massiv ausgehöhlt“,
kritisiert Alge.

Ziehen Umweltschützer gegen einen UVP-Bescheid vor Gericht, sollen
die Kosten für neue Gutachten auf sie abgewälzt werden. „Das können
schnell zehntausende Euro sein. Das widerspricht nicht nur der
Verfassung, sondern auch dem Europarecht und der Aarhus-Konvention.
Erstens dürfen NGO-Klagen nicht schlechter gestellt werden als andere
Klagen im Verwaltungsrecht. Zweitens dürfen die Verfahrenskosten für
die Zivilgesellschaft nicht abschreckend wirken. Genau das soll aber
im Gesetz stehen. Und die geplante Offenlegung von Spenderdaten im
Internet verstößt eindeutig gegen deren Verfassungsrecht auf
Datenschutz. Das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein“, kritisiert
Alge.

Empört sind die Umweltschutzorganisationen auch darüber, dass mit dem
Gesetz die Aarhus-Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit
in Umweltverfahren wieder nicht umgesetzt wird, trotz
EU-Vertragsverletzungsverfahren und Verurteilung durch die
UN-Vertragsstaaten.„Auf der einen Seite werden vertragliche
Verpflichtungen ignoriert, auf der anderen Seite die
Mitwirkungsrechte der Vertreter von Umweltanliegen beschnitten. Das
ist ein Armutszeugnis für die beiden zuständigen Minister Rupprechter
und Leichtfried“, so Alge.

Weiters verlieren Umweltbundesamt, Gemeinden und Umweltanwaltschaften
die Möglichkeit, vor der Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung
zu dieser Stellung zu beziehen. Außerdem beschneidet der
Gesetzesentwurf die Rechtsmittel, die Gemeinden und
Umweltanwaltschaften einlegen können. Auf der anderen Seite fehlt die
Umsetzung der neuen EU-UVP-Richtlinie, weshalb das UVP-Gesetz ohnehin
im Frühjahr erneut novelliert werden muss. Die
Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Verschiebung des
UVP-Teils bis zur geplanten Umsetzung der UVP-Richtlinie.

„Die vorgelegten Änderungen für das UVP-Gesetz beinhalten fast
ausschließlich Verschlechterungen für die Rechte der Öffentlichkeit –
von Gemeinden über Bürgerinitiativen bis hin zu
Umweltschutzorganisationen. Wir fordern daher eine Verschiebung der
Gesetzesänderung sowie deren grundlegende Überarbeitung, damit die
kritischen Stellungnahmen umfassend berücksichtigt werden können. Es
wäre inakzeptabel, wenn das Gesetz jetzt schnell durchgepeitscht
wird“, so die Vertreter von GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF und ÖKOBÜRO.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16
österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie
GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VIER PFOTEN oder der WWF.
ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die
Interessen der Umweltbewegung.

Weblink Verwaltungsreformgesetz:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00254/index.shtml

Weblink ÖKOBÜRO-Stellungnahme:
http://bit.ly/2gmDAJP

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