- 17.11.2016, 22:21:15
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- OTS0281
Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Martin S c h u s t e r (VP)
referierte zum Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2014 –
2015 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.
Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) meinte, dass
Berichte leider nie die Aufmerksamkeit genießen würden, die sie
genießen sollten. Sie stellte einen Antrag auf getrennte Abstimmung –
der Bericht selbst sowie die Äußerungen der Landesregierung dazu
sollten getrennt abgestimmt werden. Der Landtag könne sich auf eine
Fülle an Berichten stützen. Es wäre wichtig, dass man diesen Bericht
mit den Vertretern der Institutionen ausführlich diskutiere oder auch
Anregungen dahingehend aufnehme, wo es wirklich einen gesetzlichen
Handlungsbedarf geben könnte und, dass dieser dann zu einer höheren
Effizienz führen könnte. Dem Bericht werde ihre Fraktion die
Zustimmung geben, die Äußerungen der Landesregierung dazu werde man
ablehnen.
Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, dass 90
Prozent der Eingaben erledigt worden seien. Die Anzahl der
Beschwerden bei der Volksanwaltschaft sei sehr hoch, die
Landesregierung sehe das in ihren Äußerungen anders, da die
Zuständigkeit in vielen Fällen nicht gegeben sei. Nur weil aber die
Zuständigkeit nicht gegeben sei, heiße das nicht, dass es keinen
Missstand gebe. Seine Fraktion werde dem Bericht die Zustimmung
geben.
Abgeordnete Renate G r u b e r (SP) merkte an, dass es Ziel der
Volksanwaltschaft sei, die Verwaltung effizienter und bürgernäher zu
gestalten. Im Mittelpunkt stehe, den Bürgern zu helfen. Die meisten
Beschwerden hätte es im Bereich der inneren Sicherheit gegeben,
gestiegen seien auch die Prüfverfahren im Bereich Justiz. 90
Mitarbeiter seien im Durchschnitt bei der Volksanwaltschaft
beschäftigt gewesen. Das Beschwerdeaufkommen sei sehr hoch. Der
Bericht sei sehr gut aufgearbeitet, man werde diesen zur Kenntnis
nehmen.
Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) hielt fest,
dass die Volksanwaltschaft seit 1977 die Bundesverwaltung prüfe und
in Niederösterreich auch die Landes- und Gemeindeverwaltung prüfen
könne. Durch die Zahl der festgestellten Missstände sei der
niederösterreichischen Landes- und Gemeindeverwaltung ein gutes
Zeugnis ausgestellt worden. Der Bericht erstrecke sich über zwei
Jahre und in dieser Zeit seien 113 Fälle als Missstände festgestellt
worden, das heiße, dass es lediglich einen Fall pro Woche als
Missstand gegeben habe und dass das ein Kompliment sei, wenn man sich
die Vielzahl der zu bewältigenden Aufgaben ansehe. Er bedankte sich
bei den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst und bei Josef Kirbes, dem
Leiter des Bürgerservice.
Der Antrag wurde entgegen dem Antrag der Grünen bei nicht-getrennter
Abstimmung mit Mehrheit ohne Stimmen der Grünen angenommen.
Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zum Antrag
gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Ing. Rennhofer, Dworak,
Waldhäusl u. a. betreffend Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
an Frauen.
Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) führte aus,
dass Verletzungen von Frauenrechten leider auf der ganzen Welt
verbreitet seien. Es sei legitim zu verlangen, dass ein besserer
Schutz gewährleistet werde, allerdings solle man dabei aufpassen,
dass man mit Anträgen nicht ein falsches Schlaglicht auf Bereiche
werfe, die zahlenmäßig nicht derart dominieren wie andere. Man müsse
sich vor Augen halten, dass der gefährlichste Ort für Frauen auch in
Österreich die eigenen vier Wände seien. In Bezug auf Verletzung von
Frauenrechten sei das eigene Wohnumfeld der gefährlichste Bereich.
Hier komme dazu, dass die Opfer hofften, dass sich die Situation
bessern könne oder Angst hätten, ihre ökonomische Basis zu verlieren.
Es brauche ein dichtes Netz, das es unmöglich mache, solche
Verletzungen unbeobachtet zu machen.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) hielt fest, dass er
zwei Anträge einbringe, um die es in erster Linie gehe, da der § 34
Antrag zu wenig weit gehe. Er stellte Anträge betreffend strengeres
Vorgehen und Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung und
betreffend Verbot von Kinderehen.
Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n , MPH (FRANK) sagte,
dass sie dem Antrag die Zustimmung geben werde, auch wenn sich dieser
nur peripher auf das eigentliche Thema beziehe. Verstümmelung der
weiblichen Genitalien gehörten immer noch nicht der Vergangenheit an,
weltweit seien 100 bis 140 Millionen Frauen und Männer betroffen von
Genitalverstümmelung betroffen, jährlich kämen drei Millionen Mädchen
dazu, das seien täglich 8.000 Opfer. Dieser Praxis bedienten sich 28
afrikanische Staaten. Man schätze, dass in Wien 1.900 Frauen
betroffen seien. Vorrangige Aufgabe sei es, die Menschen aufzuklären.
Zwangsehen von Kindern müssten verhindert werden, weil dies unseren
Gesetzen widerspreche. Kinderehen würden Burschen und Mädchen
gleichermaßen betreffen. Jährlich würden 15 Millionen Mädchen unter
18 Jahren verheiratet, in solchen Fällen würden die Kinderrechte
verletzt.
Abgeordnete Doris S c h m i d l (VP) sagte, Kinderhochzeiten
seien auf der ganzen Welt verboten, „Papier ist aber geduldig“.
Gewalt sei ein weit verbreitetes Problem, jede dritte Frau in der
Europäischen Union sei schon einmal sexueller Gewalt ausgesetzt
gewesen. In Niederösterreich gebe es das Hilfswerk, Frauenhäuser
etc., die wichtige Anlaufstellen für Opfer seien. Sie brachte
gemeinsam mit den Abgeordneten Waldhäusl, Mag. Hackl, Hauer, Dr.
Michalitsch einen Abänderungsantrag betreffend „Maßnahmen gegen
Menschenrechtsverletzungen“ ein.
Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde
in der abgeänderten Form einstimmig angenommen. Die Zusatzanträge
blieben in der Minderheit.
Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zum Antrag
gem. § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Mag. Karner betreffend Maßnahmen
zum Schutz von Exekutivorganen.
Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) meinte, seine
Fraktion begrüße diesen Antrag. Die Gewaltbereitschaft gegenüber der
Exekutive nehme laufend zu. Es sei sehr zu begrüßen, wenn
Schutzwesten für Beamte angeschafft würden.
Abgeordneter Emmerich W e i d e r b a u e r (G) betonte, die
Polizei in Niederösterreich sei vielfältigen Herausforderungen
ausgesetzt. Viele Polizisten seien im Dienst verletzt worden.
Entsprechende Maßnahmen müssten deshalb gesetzt werden, was sich aber
nicht nur auf die Ausbildung des Exekutivbeamten beschränken dürfe.
Die richtige Schutzausrüstung müsse den Fachleuten in der Polizei
überlassen werden.
Klubobmann Ernest G a b m a n n (FRANK) sagte, bedauerlicherweise
sei die Gewaltbereitschaft gegenüber den Sicherheitsbeamten in den
letzten Jahren gestiegen. Der Exekutive müsse die beste Ausrüstung
und beste Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Seine Fraktion
werde diesen Antrag gerne unterstützen.
Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) hielt fest, die Politik
müsse Maßnahmen zum Schutz der Exekutive ermöglichen. Neue
Schutzwesten und Helme würden bereits ausgeliefert. Leider seien 21
Polizeiposten in den letzten Jahren geschlossen worden.
Zweiter Präsident Mag. Gerhard K a r n e r (VP) sprach den
Polizeibediensteten Respekt, Dank und Anerkennung aus, weiters
sicherte er der Exekutive die volle Unterstützung für ihre Anliegen
zu. Ein besondere Herausforderung für die Exekutive seien die neuen
Formen der Kriminalität und die gesteigerte Gewaltbereitschaft. Bis
2017 würden in allen Streifenwagen die neuen Überziehschutzwesten zur
Verfügung stehen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zum Antrag der
Abgeordneten Landbauer, Dr. Von Gimborn u.a. betreffend Generelles
Schächtverbot. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, eigentlich hätte
es in Österreich schon lange ein generelles Schächtungsverbot geben
müssen, wie in vielen anderen Ländern in Europa auch. Die
Religionsfreiheit dürfe nicht über dem Tierschutz stehen.
Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n , MPH (FRANK)
meinte, das Thema Schächtungsverbot sei schon vor einem Jahr im
Landtag diskutiert worden. Schächtungen dürften nur im Beisein eines
Tierarztes durchgeführt werden. Die Tiere müssten effizient und
stressfrei betäubt werden, bevor sie geschächtet werden.
Abgeordnete Heidemaria O n o d i (SP) sagte, gemäß
Tierschutzgesetz seien Schächtungen verboten, außer es gebe eine
spezielle Genehmigung der Behörde. Die Tiere müssten vorab betäubt
werden. Die Regelungen zur Schächtung seien ein Kompromiss zwischen
Religionsfreiheit und Tierschutz.
Abgeordneter Ing. Hermann H a l l e r (VP) meinte, das Grundrecht
auf Religionsfreiheit sei verfassungsrechtlich verankert. Das
bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sei eines der modernsten in
Europa.
Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit Mehrheit von VP, SP und
des Fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Schluss der Sitzung
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