Neue Jagdverordnung zum Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern in Begutachtung; VGT-Stellungnahme dazu: viel zu viele Tiere, die nur der Abschießbelustigung dienen!
Utl.: Neue Jagdverordnung zum Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern
in Begutachtung; VGT-Stellungnahme dazu: viel zu viele Tiere,
die nur der Abschießbelustigung dienen! =
Wien (OTS) - Die Jungtiere werden in Massentierhaltungen gezüchtet
und müssen nach dem neuen Jagdgesetz in der Steiermark bis Ende Juli
ausgesetzt worden sein. Doch bevor sie sich im nächsten Frühjahr
überhaupt vermehren könnten, darf man sie im Herbst wieder
abschießen. Und dennoch steht im Jagdgesetz, es ginge lediglich um
eine Bestandsstützung, nicht um eine Erhöhung der Jagdstrecke. Dieser
Widerspruch wird auch durch die geplante Verordnung, die die maximale
Anzahl der auszusetzenden Fasane und Rebhühner abhängig für die
Reviereignung als Lebensraum für diese Tiere regelt, nicht
aufgehoben. Bis zu 50 Fasane und 30 Rebhühner soll man pro 100 ha
aussetzen dürfen, und das, auch wenn der natürliche Besatz von 20
Tieren auf 100 ha im Frühjahr gegeben ist. Klar ist daher, so der
VGT, dass dieses Aussetzen nur der Abschießbelustigung dienen kann.
Die Jagdgesetzesreform samt ihrer Verordnung ist also letztlich nur
ein Entgegenkommen gegenüber der Feudaljagdgesellschaft und eine
Absage an die Forderung, für jedes neue Gesetz eine wissenschaftliche
Grundlage zu haben.
Die Stellungnahme des VGT:
www.vgt.at/presse/news/2016/StellungnahmeVOJagdgesetzSteiermark.pdf
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „In Vorarlberg und Salzburg wird ab
der nächsten Jagdsaison das Aussetzen auch von Fasan und Rebuhn
bewilligungspflichtig, in Wien die Jagd auf ausgesetzte Tiere
verboten, und in Niederösterreich soll man 2 Jahre nach dem Aussetzen
die jeweilige Tierart nicht mehr bejagen dürfen. Die Steiermark hat
sich dagegen dem Einfluss der Feudaljagdlobby gebeugt und liefert 50
Fasane und 30 Rebhühner pro 100 ha und Jahr als Schießbudenfiguren
für Abschießbelustigungen aus. Dieses Verhalten ist aber nicht mehr
zeitgemäß, die Jagd muss sich an Kriterien der Ökologie und des
Tierschutzes orientieren. Vorbei ist die Zeit, in der erlauchte
Jagdgesellschaften gezüchtete Tiere in Massen abballern dürfen. Wir
fordern daher auch für die Steiermark ein absolutes Verbot des
Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd!“
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