- 16.11.2016, 11:00:01
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„SOS Medizin“: NÖ Ärztekammer initiiert österreichweites Volksbegehren gegen Demontage des Gesundheitssystems
Wien (OTS) - Die von Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs
beschlossene Artikel 15a Vereinbarung stellt einen massiven Angriff
auf das österreichische Gesundheitssystem dar. „Von den dadurch
bevorstehenden gravierenden Änderungen und der drohenden Demontage
sind sowohl Patienten als auch Ärzte massiv betroffen. Hier dürfen
wir nicht tatenlos zusehen“, warnt der Präsident der Ärztekammer für
Niederösterreich, Dr. Christoph Reisner, MSc, im Zuge einer
Pressekonferenz am Mittwoch. „Das ist auch der Grund, warum wir das
österreichweite „Volksbegehrens SOS Medizin“ mit heutigem Tag
starten.“
Von den im Zuge der Neuorganisation des Gesundheitswesens
geplanten Änderungen ist keine Ärztegruppe mitsamt ihren Patienten
ausgenommen. Kassenvertragsärzte, Wahlärzte, Spitalsärzte und vor
allem auch Patienten werden die negativen Auswirkungen zu spüren
bekommen. „Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der
Welt. Das lassen wir uns nicht kaputtsparen“, versichert Reisner und
erläutert: „Mit dem demokratischen Mittel des Volksbegehrens wollen
wir einerseits die Bevölkerung wachrütteln und andererseits
langfristig Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und
Patienten schaffen, indem die Forderungen als
bundes(-verfassungs-)gesetzliche Regelungen festgeschrieben werden.“
Volksbegehren „SOS Medizin“ – die Forderungen
• Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen
Die zentrale Gesundheitsplanung sieht vor, dass „kleinteilige
Organisationsformen“, also allgemeinmedizinische und fachärztliche
Ordinationen, künftig durch zentrale Betreuungseinrichtungen ersetzt
werden können. Dies bedeutet, dass die Betreuung und Behandlung, die
heute von Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten wohnortnah
erbracht werden, in Spitäler oder Ambulatorien verlagert werden, die
künftig auch als Parallelstrukturen zur niedergelassenen Ärzteschaft
errichtet werden können. „Diese Vorgehensweise wird zur Streichung
von Kassenplanstellen und in weiterer Folge zur Auflösung bestehender
Kassenordinationen und Verdrängung der „Vertrauensmedizin“ sowie der
wohnortnahen Versorgung führen“, warnt Reisner vor dieser
Entwicklung. Besonders niedergelassene Fachärzte könnten damit aus
dem österreichischen Gesundheitswesen verschwinden. Diese Entwicklung
bedeutet einen massiven Einschnitt ins Gesundheitssystem, denn
Ordinationen von niedergelassenen Ärzten hatten bisher Vorrang
gegenüber Ambulatorien. Sie sind kosteneffizient, flexibel und
patientennah und gerade deshalb so erfolgreich und bei Patienten
beliebt.
„Eine Verlagerung von ärztlichen Leistungen aus diesen
Ordinationen in Spitäler ist für uns nicht nachvollziehbar. Es
herrscht dort ja bereits heute eine enorme Arbeitsverdichtung und
-belastung. In den Ambulanzen der Spitäler gibt es keine Ressourcen
für Patienten, die aus dem niedergelassenen Bereich verschoben werden
sollen“, äußert Dr. Gerrit Loibl, MSc, Vizepräsident der NÖ
Ärztekammer, diesbezüglich weitere Bedenken und leitet damit zu einer
weiteren Forderung des Volksbegehrens „SOS Medizin“ über.
• Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärztinnen und
Spitalsärzte
Das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sieht für Spitalsärzte
vor, dass diese nicht mehr wie früher 72 Stunden pro Woche und nicht
mehr 49 Stunden am Stück arbeiten dürfen. Diese Reduzierung der
langen Arbeitszeiten ist aus Sicht der Ärztekammer zu begrüßen. Wenn
nun zusätzliche Leistungen aus den Ordinationen in die
Spitalsambulanzen verlagert werden sollen, ist eine Aufweichung des
Gesetzes nötig. „Dieses Gesetz soll nun kurz nach seiner Einführung
wieder geändert werden, um auf dem Rücken von Ärzten und Patienten
Kosten zu sparen“, meint Loibl und setzt nach: „Die Aufweichung des
Arbeitszeitgesetzes muss verhindert werden, denn Spitalsärzte haben
genauso wie andere Berufsgruppen ein Recht auf zumutbare
Arbeitszeiten und Patienten ein Recht auf ausgeruhte Ärzte.“
• Kostenerstattung von Wahlarzthonoraren und
Niederlassungsfreiheit für Wahlärzte
Die Streichung der Wahlarztkostenrückerstattung, auf die Österreichs
Patienten seit 1955 ein Recht haben, wird zwar in der neuen 15a
Vereinbarung nicht mehr explizit angesprochen, die Betonung des
Vorrangs der „Sachleistungsversorgung“ muss aber als starkes Indiz
dafür gesehen werden, dass die Kostenerstattung, also eine
Geldleistung, zurückgedrängt werden soll. „Bedauerlicherweise wird
dieses Vorgehen vor allem sozial schlechter gestellte Patienten
treffen, die sich ärztliche Leistungen beim Wahlarzt ohne Zuschuss
durch die Sozialversicherung nicht mehr werden leisten können“,
kritisiert Loibl und Reisner ergänzt: „Nach der Einführung von
anonymen Versorgungszentren, bei denen der Patient den behandelnden
Arzt nicht mehr frei wählen kann, ist dies ein weiterer Angriff auf
die freie Arztwahl.
Dazu kommt, dass Wahlärzte derzeit den Standort ihrer Ordination
frei wählen können. Nun besteht die Gefahr, dass über den regionalen
Strukturplan eine Bedarfsprüfung für die Niederlassung von Wahlärzten
erforderlich ist. Das heißt, das Recht auf freie Niederlassung könnte
fallen.
• Direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt
Eine Aufgabe von Ärzten in Ordinationen ist es, die für die Therapie
notwendigen Medikamente ihren Patienten zu verordnen. Bis auf wenige
Ärzte mit ärztlichen Hausapotheken erfolgt diese Verordnung über den
Umweg des Rezeptes und den Weg in eine öffentliche Apotheke. Um mit
der Therapie möglichst rasch beginnen zu können und Medikamente
patientenfreundlich auch bei Visiten abgeben zu dürfen, betrifft eine
der Forderungen des Volksbegehrens die direkte Medikamentenabgabe
durch den niedergelassenen Kassenvertragsarzt oder Wahlarzt.
„Diese praktische Form der Medikamentenabgabe wird nicht nur von
der Ärzteschaft positiv beurteilt. Umfragen haben gezeigt, dass
selbst Patientinnen und Patienten in Städten ihre verordneten
Arzneimittel lieber gleich direkt vom Arzt bekommen“, betont Reisner.
Einerseits würde diese Abgabeform weitere Wege ersparen, die gerade
für Menschen in ländlichen Gemeinden sehr beschwerlich sein können.
Andererseits macht sie aber auch medizinisch Sinn, denn ein früherer
Therapiebeginn verbessert den Behandlungserfolg. „Ein Rezept alleine
heilt nicht“, gibt Reisner zu bedenken und führt als positives
Beispiel den Kanton Zürich an, wo die direkte Medikamentenabgabe
selbst in der Stadt Zürich seit Jahren zur Zufriedenheit aller
praktiziert wird.
Ärztekammer fordert Bevölkerung zur Unterstützung auf
Mit Plakaten in den Ordinationen, einem Informationsfolder,
Videoblogs, vorgedruckten Unterstützungserklärungen, der Website
www.sos-medizin.at sowie über www.facebook.com/sosmedizin wird die
Bevölkerung ab sofort über die aus der 15a Vereinbarung
resultierenden Verschlechterungen im Gesundheitssystem und das
Volksbegehren „SOS Medizin“ informiert. „Patientinnen und Patienten
werden massiv von den Neuregelungen betreffend Zielsteuerung,
Organisation und Finanzierung im Gesundheitswesen betroffen sein. Wir
wollen den Menschen die Möglichkeit geben, sich gemeinsam mit der
Ärzteschaft gegen die drohenden Verschlechterungen zu wehren. Nur
wenn wir an einem Strang ziehen, werden wir die Demontage unseres
Gesundheitssystems verhindern können“, stellt Reisner klar.
So kann man das Volksbegehren „SOS Medizin“ unterstützen
1. Unterstützungserklärungen sind in ärztlichen Ordinationen, auf
Gemeindeämtern bzw. Magistraten sowie direkt bei der Ärztekammer für
Niederösterreich erhältlich und stehen außerdem auf
www.sos-medizin.at zum Download zur Verfügung.
2. Die Unterstützungserklärung muss am Gemeindeamt bzw. dem
Magistrat der Hauptwohnsitzgemeinde persönlich unterschrieben und die
Unterschrift ebendort mit einem Stempel bestätigt werden.
3. Für die Übermittlung der unterschriebenen und bestätigten
Unterstützungserklärung an die Ärztekammer für Niederösterreich bis
spätestens Ende Februar 2017 gibt es drei Varianten:
Die Unterstützungserklärung wird bei der Gemeinde bzw. Magistrat
belassen und von dort direkt an die NÖ Ärztekammer übermittelt.
Die Unterstützungserklärung wird beim Arzt abgegeben und von diesem
weitergeschickt.
Die Unterstützungserklärung wird direkt an die NÖ Ärztekammer
gesendet.
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