• 14.11.2016, 12:42:45
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  • OTS0119

Killt das Internet die Bestandsverträge im Handel

Wolf Theiss und RegioPlan Consulting haben zum Top-Level-Branchenseminar eingeladen

Roland Marko, IT-Rechtsexperte, Partner Wolf Theiss Franz
Brünner, Geschäftsführer m2 Centermanagament GbmH Marie-Béatrice
Fröhlich, CEO "Zur Brieftaube", Wien Hania Bomba, CEO, RegioPlan
Consulting Klaus Havlicek, Leiter Consulting, RegioPlan Consulting
Birgit Kraml, Bestandsrechtsexpertin, Counsel Wolf Theiss Peter
Oberlechner, Leiter Immobilienerecht & Partner Wolf Theiss

Utl.: Wolf Theiss und RegioPlan Consulting haben zum
Top-Level-Branchenseminar eingeladen =

Wien (OTS) - Bei einem heute von Wolf Theiss und Regioplan Consulting
veranstalteten Top-Level-Branchenseminar standen die rechtlichen und
wirtschaftlichen Herausforderungen des wachsenden Online-Handels an
den Handel im Zentrum der Diskussion. Herkömmliche Verkaufsflächen
stehen in zunehmenden Wettbewerb mit rein virtuellen. Conclusio: Die
rapide zunehmende Bedeutung des Internets als Verkaufsplattform macht
erforderlich, Handelsmietverträgen an die neuen Gegebenheiten
anzupassen.

Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters sind Modelle für die
Mietzinsbildung für Handelsflächen wesentlich unverändert geblieben:
Mietverträge sehen eine Basismiete vor, und z.B. in Einkaufszentren,
aber auch in Top-Frequenzlagen gibt es zusätzlich noch eine
umsatzabhängige Komponente.

Der Online-Handel mischt die Handelslandschaft neu auf

Physische Geschäftsflächen verlieren derzeit laufend an Geschäft und
Umsatz. Für Vermieter wird es daher zunehmend schwieriger,
Geschäftsräume lukrativ zu vermieten.

Mit fortschreitendem Online-Handel stellt sich die Frage, ob und wie
Verkäufe übers Internet in die (Umsatz)mietberechnung einbezogen
werden sollen – z.B. dann, wenn Waren über das Internet bestellt und
in einem bestimmten Shop abgeholt werden können.

"Fakt ist, dass das Internet als weitere Einkaufsmöglichkeit ein
'Brandbeschleuniger' für unattraktive Mietmodelle darstellen wird,
wogegen es neue Chancen für attraktive und kreative Mietmodelle
darstellen kann", bringt Peter Oberlechner, Partner und Leiter
Immobilienrecht von Wolf Theiss, die neuen Herausforderungen auf den
Punkt. Die Handelsmietverträge der Zukunft würden das reflektieren
müssen.

"Umsatzrückgänge im stationären Handel wirken sich auch auf
Umsatzzinse aus. Vermieter sind daher ebenso gefordert wie Mieter,
Einkaufen zu einem Event zu machen. Diese neuen Herausforderungen
gilt es auch vertraglich einzufangen", erklärt Birgit Kraml, Counsel
und Mietrechtsexpertin von Wolf Theiss.

"Physische" Handelsflächen stehen in zunehmendem Wettbewerb mit
virtuellen. Die simple Bereitstellung von Fläche in Verkaufsräumen
ist in den meisten Fällen nicht mehr gut genug. Nicht nur muss die
Fläche von der Lage her attraktiv sein – auch das Mietmodell, das der
Vermieter bietet, muss ein faires und attraktives sein, das auch zum
Marktplatz am Internet kompetitiv ist der sowohl dem Konsumenten wie
auch dem Händler 24 Stunden am Tag offen steht. Künftig werden wohl
auch Faktoren wie die Besucherzahl, die ein Vermieter zum Mieter
"bringt" – der sogenannte "Footfall" – zu berücksichtigen sein", so
die Immobilien-Experten von Wolf Theiss.

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