- 11.11.2016, 11:56:09
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AK: Girokonto-Kündigung angedroht – was KonsumentInnen tun können?
Vier AK Tipps: Eigenes Konto-Nutzerverhalten prüfen, Preise vergleichen, Gesamtkosten betrachten und Bankwechsel ins Auge fassen
Utl.: Vier AK Tipps: Eigenes Konto-Nutzerverhalten prüfen, Preise
vergleichen, Gesamtkosten betrachten und Bankwechsel ins Auge
fassen =
Wien (OTS) - Die AK rät KonsumentInnen einen kühlen Kopf zu bewahren,
wenn die Hausbank die Kontoverbindung ändern möchte, wie jüngst die
BAWAG P.S.K. „Die Vorgangsweise der BAWAG P.S.K. ist überhaupt nicht
kundenfreundlich. Langjährigen Kunden wird einfach die Kündigung
angedroht, wenn sie nicht das Konto wechseln“, sagt AK
Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Betroffene Bankkunden sollten
sich auch einen Bankwechsel überlegen.“
Die Kündigungsandrohung der BAWAG P.S.K. an rund 20.000
KontoinhaberInnen ist nicht akzeptabel. Die AK rät den betroffenen
KundInnen, nach der schriftlichen Kündigungsandrohung ihrer Hausbank
einen Bankwechsel zu überlegen. „Das Verbraucherzahlungskontogesetz,
das im September 2016 in Kraft getreten ist, erleichtert den
Bank-wechsel. Es gibt klare Spielregeln, an die sich jede Bank halten
muss“, sagt Zgubic. Es ist nun gesetzlich geregelt, dass Banken einen
Kontowechsel-Service anbieten müssen. Das betrifft die alte Hausbank,
aber auch die neue Bank, zu der das Konto verlegt wird. KundInnen
wird damit beim „Übersiedeln“ geholfen – damit kein Dauerauftrag auf
der Strecke bleibt und das Gehalt auf dem korrekten Konto landet.
Aber vor einem Wechsel zu einer neuen Bank gilt es, die
Kontokonditionen genau zu vergleichen. Denn die Kostenunterschiede
für neue Gehaltskonten sind enorm. „Prüfen Sie Ihr Nutzerverhalten
und vergleichen Sie die Kontopreise“, rät Zgubic. „Lassen Sie sich
nicht von der Betrachtung von einzelnen Preispositionen wie
Kontoführungsgebühr pro Quartal zu einer falschen Entscheidung
verleiten. Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Preiselement. Behalten
Sie immer die Gesamtkosten – also die Summe der Preise für alle
möglichen Zahlungsverkehrstransaktionen – im Auge, denn auch
Kleinvieh macht Mist.“ Spesen, zum Beispiel Barbehebungen oder
Bareinzahlungen am Schalter oder die Änderung eines Dauerauftrages,
können teuer kommen und Extrakosten verursachen. „Checken Sie auch
die Zinsen für Guthaben und Überziehung“, so die AK
Konsumenten-schützerin.
Auch bei Pauschalverrechnung gilt: Pauschal ist nicht gleich
pauschal – auch hier können Extrakosten anfallen. „Prüfen Sie bei
Pauschalverrechnung, ob alle oder nur ganz bestimmte Buchungen
kostenlos sind“, empfiehlt Zgubic.
Der AK Bankenrechner unter www.ak-bankenrechner.at hilft
KonsumentInnen, das günstigste Girokonto rasch und unkompliziert zu
finden. Der AK Bankenrechner rechnet die jährlichen Gesamtkosten
anhand von vier modellhaften Nutzertypen vor. Ein Kontowechsel geht
einfach – seit 18. September gibt es neue Bestimmungen, die alle
wichtigen Details regeln.
SERVICE: Tipps zum Girokontowechsel unter wien.arbeiterkammer.at
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