Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit einer Sortimentsbereinigung der
alten Kontomodelle wurde den Inhabern von Gehalts-, Pensions- und
Privatkonten, die aktuell nicht mehr im Angebot sind, ein Angebot zum
Produktwechsel auf ein aktuelles KontoBox-Modell zugesendet. In
diesem Zusammenhang werden keine neuen Entgelte eingeführt, sondern
ein Konto mit Einzelverrechnung angeboten, bei dem für sämtliche
Transaktionen Entgelte verrechnet werden. Dies entspricht unserer
Strategie unseren Kunden faire und transparente Produkte und Services
anzubieten.
Den angeschriebenen Kunden wird darin zunächst das kleinste
KontoBox-Modell angeboten. Die KontoBox Small ist die ideale KontoBox
zum kleinen Preis und beinhaltet alle Leistungen, um einfach und
komfortabel Bankgeschäfte erledigen zu können. Sie beinhaltet alle
elektronischen Transaktionen, eine Automaten Transaktion pro Monat
(jede weitere Transaktion EUR 0,39) um EUR 4,90 pro Monat. Dieses
Konto ist damit für alle Kunden geeignet, die nur eine
Automatentransaktion pro Monat tätigen. Das trifft auf über 35%
unserer Kunden zu. Die KontoBox Small ist seit mehr als einem halben
Jahr, seit Februar 2016, erhältlich.
Abhängig von individuellen Bedürfnissen stehen unseren Kunden
natürlich auch weitere Kontomodelle zur Verfügung. Die KontoBox
Medium beinhaltet 5 Automatentranskationen pro Monat und eine
zusätzlicher Kreditkarte zu einem Kontoführungsentgelt von EUR 6,90
pro Monat. Die KontoBox Large beinhaltet alle Automatentransaktionen
und eine zusätzliche Kreditkarte zu einem Kontoführungsentgelt von
EUR 9,90 pro Monat.
Eine Sprecherin der BAWAG P.S.K.: „Wir führen keine Bankomatgebühr
ein. Wir haben ca. einem Prozent unserer Kunden angeboten, auf ein
günstiges, aktuelles und sehr transparentes Kontomodell umzusteigen.
Wer ein einzelverrechnetes Konto haben möchte, weil er wenig
Transaktionen hat, ist mit der KontoBox Small bestens bedient. Kunden
mit mehr Transaktionen können zwischen drei weiteren Modellen
entscheiden.“
Unter den „Bankomatgebühren“, die auch politisch in Diskussion sind,
gehe es um Gebühren für Bargeldbehebungen, die der
Geldautomatenbetreiber dem Geldbeheber nach einer der Behebung
vorangehenden Vereinbarung verrechnet: „Diese Gebühren sind keine
Entgelte der kontoführenden Bank, sondern Gebühren des
Geldautomatenbetreibers. Wir führen keine derartigen Bankomatgebühren
ein und haben dies auch nicht in der Vergangenheit getan,“ so die
Bank abschließend.
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