• 10.11.2016, 10:10:53
  • /
  • OTS0064

ÖAMTC informiert über Winterausrüstungspflichten in den Nachbarländern

Bestimmungen im Ausland häufig abweichend

Utl.: Bestimmungen im Ausland häufig abweichend =

Wien (OTS) - Seit 1. November gilt in Österreich die situative
Winterausrüstungspflicht. Wer für den Winterurlaub einen Trip ins
Ausland plant, sollte sicher gehen, sein Auto so ausgerüstet zu
haben, wie es dort gesetzlich vorgeschrieben ist – denn die
Bestimmungen sind mitunter abweichend. ÖAMTC-Touristikerin Kristina
Tauer fasst die wichtigsten Regelungen in unseren Nachbarländern
zusammen.

* Deutschland, Slowakei: "In beiden Ländern gilt eine situative
Winterreifenpflicht", erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Schneeketten
sind in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und
eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in beiden Ländern
verboten.

* Tschechische Republik: Hier gilt vom 1. November bis zum 31. März
des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis
und Matsch sowie generell bei Temperaturen unter vier Grad müssen auf
allen Achsen Winterreifen montiert sein. Zudem kann auf einigen
Straßen eine Winterreifenpflicht – unabhängig von winterlichen
Straßenverhältnissen – durch entsprechende Beschilderung
vorgeschrieben sein. Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf
schneebedeckten Straßen zulässig.

* Italien: In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht,
Winterreifen zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen
Regelungen. So können die einzelnen Provinzen den Zeitrahmen und die
Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch
die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ
nach den Wetterbedingungen angeordnet wird, obliegt den einzelnen
Regionen. Auf die jeweiligen Regelungen – auch auf eine etwaige
Schneekettenpflicht – wird durch entsprechende Beschilderung
hingewiesen.
In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen
Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein.
Auf den Straßen im Stadtgebiet von Bozen und auch auf der
Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April
eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht.
"Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei
beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren", stellt Tauer
klar.
Im Aosta-Tal müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen
verwendet oder zumindest Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen
werden.

* Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man
jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs
sein und einen Unfall haben, kommt eine erhebliche Mithaftung in
Betracht. "Schneeketten sind – zumindest auf zwei Antriebsrädern –
verpflichtend anzubringen, wenn auf der jeweiligen Strecke
entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen", weiß die
ÖAMTC-Expertin. Spikes sind von 1. November bis 30. April erlaubt,
allerdings nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit Ausnahme der
Autobahnabschnitte zwischen Thusis und Mesocco sowie Göschenen und
Airolo.

* Slowenien: Die Nutzung von Winterreifen ist von 15. November bis
15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch
auch außerhalb dieses Zeitraumes. "Sommerreifen dürfen in Kombination
mit Schneeketten verwendet werden", hält Tauer fest. Für alle im
Winter genutzten Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei
Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.

* Ungarn: In Ungarn gibt es keine generelle Vorschrift zur Montage
von Winterreifen. "Aber Vorsicht bei winterlichem Wetter, eine
entsprechende Beschilderung kann die kurzfristige Nutzung von
Winterreifen bzw. Schneeketten vorgeben", hält die ÖAMTC-Expertin
fest. "Es kann auch passieren, dass die Mitnahme der Schneeketten an
der Grenze bei starkem Schneefall kontrolliert wird." Hat man dann
keine Ketten an Bord, kann die Einreise verweigert werden.

Infos zu den Winterausrüstungsbestimmungen im Ausland sind in der
ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.
Unterstützung zur Vorbereitung auf die Fahrt in den Herbst- bzw.
Winterurlaub bietet die ÖAMTC Reise-Checkliste
(www.oeamtc.at/reisecheckliste). Die bereits vorgefertigte Liste
"Winterurlaub" enthält alle wichtigen Dinge, die keinesfalls
vergessen werden sollten. Sie kann auch bearbeitet und an die eigenen
Bedürfnisse angepasst werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel