- 08.11.2016, 11:14:59
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Novellierung des Gerichtsorganisationsgesetzes ab heute in Begutachtung
Wien (OTS) - Justizminister Wolfgang Brandstetter schickt heute die
Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) in die sechswöchige
Begutachtung. Der Entwurf enthält eine Reihe an Anpassungen und
Klarstellungen, die sich aus der Praxis ergeben haben. „Mit der
vorgelegten Novelle wollen wir den Gerichtsbetrieb vereinfachen und
gleichzeitig modernisieren. Damit erleichtern wir nicht nur den
vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den österreichischen
Gerichten ihren Arbeitsalltag, sondern können auch die Effizienz des
Gerichtsbetriebes im Sinne der Bevölkerung erhöhen“, freut sich
Justizminister Brandstetter.
So wird in den Neuerungen des Gerichtsorganisationsgesetzes unter
anderem klargestellt, dass in Amtsgebäuden Sicherheitsmaßnahmen aus
besonderem Anlass auch dann gesetzt werden können, wenn dies nicht
explizit in der Hausordnung angeführt wird. Außerdem sollen die
vielfältigen und in der Praxis sehr geschätzten
Fortbildungsveranstaltungen der Vereinigung der österreichischen
Richterinnen und Richter im GOG verankert werden. Mit dem Entwurf
soll auch die Effizienz der elektronischen Aktenführung optimiert
werden. Um die Anzahl der physischen Aktenstücke weiter zu
verringern, sollen die Entscheidungsorgane künftig die Möglichkeit
erhalten, die Überprüfung einer Unterschrift auf physischen Eingaben
an die Geschäftsstelle zu übertragen. Damit müssen Eingaben nicht
mehr extra in Papierform dem Entscheidungsorgan vorgelegt werden,
bevor diese elektronisch erfasst werden. „Mit dieser
organisatorischen Erleichterung setzen wir die Digitalisierung der
Justiz konsequent fort. Durch die Anwendung modernster Technologien
können wir Verfahren erheblich beschleunigen und so ein noch besseres
Service bieten. Und diesen Weg wollen wir auch weiter beschreiten“,
so Bundesminister Brandstetter.
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