Reduktion der illegalen Glücksspiel-Apparate ist BESTER Spielerschutz
Utl.: Reduktion der illegalen Glücksspiel-Apparate ist BESTER
Spielerschutz =
Wien (OTS) - Seit nunmehr 6 Jahren beschlagnahmen die Finanzpolizei
(Leitung Wilfried Lehner, MLA), die örtliche Polizei und die
zuständigen Bezirksbehörden pro Jahr mehrere TAUSEND illegale
Glücksspielautomaten.
Seit mehr als 6 Jahren wurden unzählige Verwaltungsstrafen,
Finanzstrafen verhängt und Betriebschließungen verordnet.
Im aktuellen, richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes
vom 15.10.2016 (http://www.ots.at/redirect/spieler-info11) geht
dieser ausführlich auf den auch vom EUGH immer wieder geforderten,
nachhaltigen Spielerschutz ein.
Besonders die Reduktion der illegalen Glücksspiel-Apparate ist der
BESTE Spielerschutz, weil die Spieler nicht mehr betrogen und
spielsüchtig gemacht werden können, wenn das illegale Angebot
zurückgedrängt wird. Das LEGALE Spielangebot ist streng reguliert,
sodass die Spielsucht kaum Fuß fassen kann.
Diese FAKTEN beurteilt der Verfassungsgerichtshof ausführlich in
seinem aktuellen Urteil.
Einen BESSEREN BEWEIS für die Wirkung der Finanzpolizei, aber auch
von Spieler-Info.at, kann es nicht geben.
Bitte lesen Sie hier Auszüge aus dem Urteil des
Verfassungsgerichtshofes zu diesem Thema:
(...) Das im Glücksspielgesetz normierte Konzessionssystem sei dem
Spielerschutz dienlich, durch die zur Vollziehung berufenen Behörden
erfolge die Kontrolle und tatsächliche Verfolgung von illegalem
Glücksspiel. Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bzw. des
Finanzamtes führten stichprobenartig Überprüfungen nach
abgabenrechtlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten durch, die
Finanzpolizei beschlagnahme Glücksspielgeräte vorläufig. Beim
Bundesminister für Finanzen sei eine Spielerschutzstelle
eingerichtet, die Anbindung der konzessionierten Glücksspielautomaten
und Videolotterieterminals ermögliche eine Erfassung und Kontrolle
der auf diesen Geräten veranstalteten Glücksspiele.
Auch die konzessionierten Betreiber setzten die gesetzlich und
behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich um. Die Prävalenz
des problematischen und pathologischen Glücksspiels sei seit 2009
ebenfalls zurückgegangen. (...)
(...) Spielsuchtvorbeugende Maßnahmen bei Landesausspielungen mit
Glücksspielautomaten bestehen aus Spielerschutz begleitenden
Rahmenbedingungen und einem spielerschutzorientierten Spielverlauf.
(...)
(...) Nach dem vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
festgestellten Sachverhalt wiesen in Österreich zwischen 0,34% und
0,60% der Bevölkerung ein problematisches Spielverhalten auf und es
seien zwischen ca. 27.600 bis ca. 46.000 Personen spielsüchtig (Stand
2015). Die Spielsucht stelle daher in Österreich ein relevantes
Problem dar. Durch das im Glücksspielgesetz geregelte
Glücksspielmonopol sollten unter anderem die Gelegenheiten zum Spiel
vermindert, die Ausnutzung der Spielleidenschaft begrenzt und der
Spielerschutz gewährleistet werden. Diese Zielsetzungen würden daher
eine Beschränkung der Glücksspieltätigkeiten im Sinne der
Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union
rechtfertigen. Dem evidenten Spielsuchtproblem in Österreich sollte
gerade auch durch das im Glücksspielgesetz geregelte Monopol
entgegengetreten werden, wobei es sich bei der Normierung eines
Monopolsystems um eine geeignete Maßnahme handle, um den negativen
Erscheinungen unkontrollierten Glücksspieles entgegenzuwirken.
Aus dem Glücksspielgesetz gehe klar hervor, dass nur jene
Glücksspielbetreiber legal Glücksspiele in Form von Ausspielungen
anbieten könnten, die einerseits Inhaber einer Konzession oder
Bewilligung seien und andererseits die damit verbundenen
Anforderungen fortlaufend erfüllten. Eine beschränkte Zahl von
Konzessionären sei effektiver zu überwachen als eine unbeschränkte
Anzahl an Anbietern und somit sei das im Glücksspielgesetz normierte
Konzessions- und Bewilligungssystem dem Spielerschutz dienlich. (...)
(...) Es sei zu keiner Ausbreitung der Glücksspielsucht seit 2009 in
Österreich gekommen. Gerade beim im Hinblick auf spielbedingte
Probleme besonders risikoreichen Automatenglücksspiel sei die
Prävalenz des problematischen und pathologischen Spielens (von ca.
13,5% [2009] auf ca. 8,1% [2015] bei Automaten in Kasinos und von ca.
33,2% [2009] auf ca. 27,2% [2015] bei Automatenaufstellungen
außerhalb von Casinos) seit 2009 zurückgegangen. Auch der
durchschnittliche Geldeinsatz im Automatenglücksspielbereich
außerhalb von Spielbanken sei merklich gesunken. Die Prävalenzwerte
fielen für die Automatenspiele der Konzessionärin im Vergleich zu den
(häufig auch nicht bewilligten) Ausspielungen in Spielhallen, Kneipen
oder Tankstellen eher gering aus. Der Anteil der Personen, die in den
letzten 12 Monaten irgendein Glücksspiel um Geld spielten, habesich
im Zeitraum 2009 bis 2015 kaum verändert. Insgesamt habe sich der
Geldeinsatz (in absoluten Zahlen) von € 53,– auf € 57,– (also nur in
etwa um die Inflationsrate) erhöht, bei den besonders problematischen
Automatenspielen außerhalb der Kasinos sei er aber sogar deutlich
zurückgegangen. Auch die Anzahl der Spielsüchtigen sei in diesem
Zeitraum nicht gestiegen. (...)
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