Mit dem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist der Rückstau an „aufgeschobenen, eingefrorenen“ Urteilen aufgelöst
Utl.: Mit dem richtungsweisenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes
ist der Rückstau an „aufgeschobenen, eingefrorenen“ Urteilen
aufgelöst =
Wien (OTS) - Die Behörden werden nunmehr zügig alle anhängigen
Verfahren abschliessen, bereits ergangene, RECHTSKRÄFTIGE UWG-Urteile
mit teilweise Millionen-Euro-Strafen (PRO Standort!) umsetzen und
exekutieren. Aktuell laufen in Österreich mehr als 300 (!)
UWG-Verfahren, der Grossteil bereits RECHTSKRÄFTIG!
Eine große Anzahl von verantwortlichen Betreibern, oftmals auch nur
ins Netz des verbotenen Glücksspieles geratene Vermieter oder
Eigentümer von Objekten, verantwortliche handelnde Personen müssen
für die „Beuge-Strafen“ PERSÖNLICH haften. Bei derartigen Strafen
hilft auch KEINE „Flucht in den Konkurs/Privatkonkurs“, diese Strafen
sind „konkursfest“, bleiben also bis zur Bezahlung beim Betroffenen
„hängen“.
Die Hintermänner des illegalen Automatenglücksspieles haben fast
immer eine Art „Garantie-Erklärung“ gegenüber Lokalbesitzern oder
verführten Betreibern abgegeben. Mit dieser „Garantie“ bestätigen sie
für den Fall von Rechtsstreitigkeiten, Strafen etc. für „Schäden
aufzukommen“.
Die sehr vage und bewusst oberflächlich verfassten „Garantien“ zur
Einlösung von Anwaltskosten, Gerichtsstrafen, Strafen der
Verwaltungsbehörden etc. sollten RASCH und UNVERZÜGLICH den
„Garantiegebern“ präsentiert werden.
Wie Spieler-Info.at leider oftmals erfahren musste, sind das zumeist
„Leider-Nein-Garantien“, die Verantwortlichen spielen plötzlich
U-Boot oder verweigern aus fadenscheinigen Gründen jede Haftung und
Zahlung.
Sicher erwischt es immer die Lokal-Besitzer/Vermieter oder andere
Personen, welche zu illegalem Glücksspiel verleitet wurden.
Spieler-Info.at hat OFT GEWARNT: Illegales Glücksspiel zerstört
Existenzen – jene der Spieler, aber auch jene der BETREIBER!
Zusätzlich folgen ab sofort im TAGES-Rhythmus im Zuge der
rechtskräftigen UWG-Urteile auf Unterlassung des illegalen
Glücksspieles weitere Anzeigen über Verstöße, wobei JEDER NEUE
Verstoß (jeder Tag!) mit HÖHEREN Beugestrafen vom zuständigen Bericht
belegt wird.
Spieler-Info.at hat die Liste der aktuell offenen Beugestrafen
eingesehen: Mehr als 30 (!) Millionen Euro werden aktuell von den
Gerichten eingetrieben und der Republik Österreich zugeführt –
Haus-/Grundstücks-/Wohnungs- und Gehaltspfändungen, Konto-Pfändungen
in grosser Zahl.
JEDER weitere Vestoß gegen den Gerichtsbeschluss, das illegale
Glücksspiel SOFORT zu beenden, wird sehr TEUER!
Seit Frühjahr 2016 genossen viele dieser mit UWG-Klagen Betroffenen
„Ruhe“ vor Verfolgung, weil das Urteil des Verfassungsgerichtshofes
abgewartet werden musste.
Dieses VfgH-Urteil ist am 15.10.2016 gefallen:
http://www.ots.at/redirect/spieler-info10
ZUSÄTZLICH kommt der TSUNAMI von mehr als TAUSEND angestauten
Verwaltungs-Strafverfahren auf die ILLEGALEN zu. Auch hier gibt es in
Summe MILLIONEN Euro an Strafen, ebenfalls alle „konkursfest“.
GESAMT rollen auf die illegalen Automatenbetreiber Österreichs
Geldstrafen, auch Beugestrafen in Höhe von ca. 100 Millionen Euro zu!
Die wenigen WAHREN Hintermänner des illegalen Automatenglücksspiels
wird das WENIG bis GAR NICHT DIREKT betreffen – sie verstecken sich –
noch – zumeist hinter ausländischen Firmen und streiten vor GERICHT
frech und unverschämt jede „Teilnahme am illegalen Glücksspiel“ ab.
Allerdings gibt es auch in Österreich Verfahren, wo derartige Lügen
kurze Beine haben. Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
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