- 04.11.2016, 10:19:24
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Die Cannabis-Psychose des Staats gefährdet Menschenleben
Offener Brief an BMG, BMI, BMJ, Volksanwaltschaft
Utl.: Offener Brief an BMG, BMI, BMJ, Volksanwaltschaft =
Wien (OTS) - Hanf-Institut fordert Menschenrecht auf unversehrtes
Leben und freie Heilmittelwahl ein
An
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter, BMJ
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, BMG
Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka, BMI
Mag. Peter Fichtenbauer, Volksanwaltschaft
Dr. Günter Kräuter, Volksanwaltschaft
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund der jüngsten Aufsehen erregenden Vorfälle bei der Verfolgung
schwerstkranker Menschen, die mit Cannabis erfolgreich ihre Leiden
kurieren bzw. ihre Schmerzen auf ein erträgliches Mass
zurückschrauben können, ersuchen wir um eine dringende Evaluierung
der Gesetzeslage und der polizeilichen Vorgangsweise bei der
Verfolgung von Cannabis-Patienten.
Die aktuelle Drogenpolitik der Republik Österreich kostet den Staat
Milliarden, während sie jährlich zehntausende Opfer produziert, die
ein Leben lang Nachteile befürchten müssen.
Menschen, die die Frage ob sie legal sterben oder illegal überleben
wollen für sich längst beantwortet haben, werden in Österreich noch
immer gnadenlos von Justiz und Exekutive verfolgt und erhalten keine
Hilfe vom Gesundheitsministerium.
Sie müssen mit einer kompletten Vernichtung ihrer Existenz sowie
gesundheitlichen Schäden rechnen, wenn sie sich mit natürlichem
Cannabis selbst behandeln und damit dem Staat erhebliche
Gesundheitsausgaben ersparen.
Ebenso werden nach wie vor Menschen, die sich bewusst für das
ungiftige Genussmittel Cannabis entscheiden, immer noch mit
strafrechtlichen Verurteilungen und Führerscheinentzug verfolgt, die
vielfach zum Arbeitsplatzverlust führen und viel kosten, aber noch
keine/n HanffreundIn – ausser für den Zeitraum der teuren
Abstinenzkontrolle durch den Amtsarzt – von fortgesetztem Konsum
ihres Heilmittels abgehalten haben.
Das jüngste Beispiel und Opfer des behördlichen Cannabis-Kriegs, der
Obmann des Cannabis Social Club (CSC) Salzburg, Wilhelm Wallner,
nötigt uns, Kritik an der Vorgangsweise der Exekutive zu üben, mit
der ausser hohen Kosten für alle Beteiligten, einer Traumatisierung
der Betroffenen und fortgesetzte Schmerzen für die 140 Mitglieder des
CSC im Alter zwischen 50 und 92 Jahren nichts erreicht wurde.
Wir fragen daher das Bundesministerium für Inneres, wie es möglich
sein kann, dass die niederösterreichische Exekutive im Rahmen einer
Landpartie ins 300 Kilometer entfernte Salzburg mit insgesamt 10
Kriminalbeamten bei Herrn Wallner einfallen kann, um während der
Suche nach offen herumliegendem Cannabis oder Cannabis-Heilmitteln
Wohnung und Vereinslokal mutwillig zu verwüsten.
Es mutet uns wie menschenverachtender Hohn an, wenn die Polizei
Korneuburg so ein Rambo-Verhalten als ordnungsgemässe Durchführung
einer Hausdurchsuchung im Rahmen ‚grösserer Ermittlungen‘ – die
unserem Wissensstand zufolge grossteils Patienten, teilweise im
Rollstuhl sitzend betrifft – bezeichnet.
Nach 8 Hausdurchsuchungen, weil er anderen kranken Menschen mit
Cannabis helfen will, sehen wir die jüngste Aktion als
Einschüchterungsversuch des Vorreiters der stark wachsenden
österreichischen Cannabis-Medizin-Bewegung.
Die Polizisten waren bei diesem Besuch nach Angaben Wallners sehr
unfreundlich und fast brutal. „Jetzt habe ich schon acht
Hausdurchsuchungen hinter mir. Aber kaputt gemacht haben die
Eugendorfer Polizisten nie etwas“, wundert sich Wallner nicht zuletzt
über die offensichtlich mangelnde Koordination der staatlichen
Drogenkrieger.
Rationale und auf Kostenvermeidung ausgerichtete Gründe für diesen
sicher kostspieligen Ausflug des LKA NÖ in mehreren PS-starken
Spritfressern auf Kosten des Steuerzahlers können nicht vorgelegen
haben. Der nach einem Arbeitsunfall gehbehinderte Herr Wallner ist
der Salzburger Justiz und Exekutive wegen der Produktion von
medizinischem Cannabis seit Jahren bekannt.
Gefahr im Verzug ist nach unserer Ansicht ebenso auszuschliessen: Da
hätten die lokalen Polizisten nicht 10 Manntage für die Beschlagnahme
von 76 Cannabispflanzen aufwenden müssen und den Sachverhalt
zeitnäher eruieren können.
Zehntausende österreichische HanffreundInnen sind aber insbesondere
darüber empört, dass Herrn Wallner während eines fünfstündigen
polizeilichen Verhörs seine vom Arzt verordnete Medizin gegen seine
chronischen Schmerzen – 8 bis 9 auf der 10er Skala – vorenthalten
wurde.
Als der in Agonie liegende Wallner im Zuge der Einvernahme meinte,
dass nach der Verwüstung seines Hauses und der Konfiskation der
Gärtnerei-Ausstattung alles keinen Sinn mehr mache, verfrachtete die
Polizei den haftunfähigen Cannabis-Aktivisten wegen
‚Selbstgefährdung‘ in eine psychiatrische Klinik. Diese Methoden sind
eines Rechtsstaats, der das Menschenleben als oberstes schützenwertes
Gut anerkennt, unwürdig.
Das Hanf-Institut wird mit seinem Rechtsanwälte-Team prüfen, ob
derartige Guantanamo-Methoden mit österreichischen, EU- und
internationalen Menschenrechts-Regelungen übereinstimmen. Herr
Wallner bedankt sich hier ausdrücklich bei den Ärzten der
Doppler-Klinik.
Fraglich ist für uns auch, ob hier die österreichische
Patienten-Charta, die das Recht auf bestmögliche medizinische
Versorgung garantiert, anwendbar ist. Ein jüngstes, der Justiz
vorliegendes Gutachten besagt, dass Herr Wallner mit den legal
erhältlichen, aber ohnehin viel zu teuren Cannabis-Derivaten
austherapiert ist und ihm nur mehr sein selbst hergestelltes
Cannabis-Öl hilft.
Ebenso werden wir eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft wegen der
Unverhältnismässig dieses Eingriffs einbringen. Herrn Wallner wurden
alle Vermögenswerte, Dokumente, Computer, Telefone abgenommen,
wodurch er jetzt weder Miete noch Anwaltskosten bezahlen kann.
Da sich Schmerzen nicht bis zur nächsten Gesetzesänderung aufschieben
lassen und vor allem nicht von Justiz und Exekutive verlängert oder
verstärkt werden sollten, regt das Hanf-Institut im Namen aller
österreichischen Cannabis-Patienten und ihren Unterstützern einen
ministeriellen Erlass oder ein anderes geeignetes Provisorium an, das
das Recht auf ein schmerzfreies Leben über das aktuelle Strafrecht
stellt, in dem Cannabis aus wissenschaftlicher Sicht nichts verloren
hat. Details zum aktuellen Stand der Cannabis-Politik,
wissenschaftlichen Entwicklungen, den Kosten für den Staat sowie der
mittlerweile breiten Zustimmung durch die Bevölkerung finden Sie auf
der Homepage des Hanf-Instituts.
Die UN-Konventionen sehen ausdrücklich die ausreichende medizinische
Versorgung der Bevölkerung mit den auf der Liste befindlichen
psychotropen Substanzen vor.
Über 4.000 Studien in den vergangenen 4 Jahren beweisen die enorme
Heilkraft von Cannabis. Der aktulle österreichische Weg, Patienten
nur synthetische Cannabis-Derivate wie Dronabinol zu erlauben, ist
nicht nur enorm teuer (600 Euro/Gramm Tetrahydrocanabinol), sondern
wird auch von allen PatienteInnen, die den Vergleich mit natürlichem
Cannabis kennen, abgelehnt, weil in dieser Monosubstanz 108 der 109
aktuell bekannten Cannabinoide nicht enthalten sind.
Agonie bei SchmerzpatientInnen, Polizei-Terror bei Hanfgärtnern und
die Traumatisierung von Hanf-KonsumentInnen, die durch die Mühlen von
Justiz, Exekutive gedreht um bei Zwangsbehandlungen ausgelöst
werden, sind eine teure und inhumane Form, ein gesundheitliches Thema
über das Strafrecht abzuwickeln.
Da wir ausser älteren Lippenbekenntnissen in den meisten
Parteiprogrammen der im Parlament sitzenden Volksvertreter keinen
Willen zu einer Änderung in Richtung einer menschlichen
Cannabis-Politik orten können, wenden wir uns auf diesem Wege an Sie.
Im Sinne vom Voltaire, der einst sagte, „Gesundheit ist nicht alles.
Aber ohne Gesundheit ist alles nichts“, ersuchen wir daher die
Angeschriebenen um Mithilfe bei der raschen Lösungsfindung für
Cannabis-PatientInnen.
Mit freundlichen Grüssen
Toni Straka und Wilhelm Wallner
Wien, am 4. November
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