- 03.11.2016, 12:20:14
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Gastronomiepaket taugt nicht als Faustpfand für Gewerbeordnungsreform
Obmann Dobcak fordert: §113 Abs. 5 der Gewerbeordnung muss endlich geändert werden
Utl.: Obmann Dobcak fordert: §113 Abs. 5 der Gewerbeordnung muss
endlich geändert werden =
Wien (TP/OTS) - „Die Änderung der Gewerbeordnung ist ein erster
wichtiger Schritt. Auf gar keinen Fall darf aber das Gastronomiepaket
als Faustpfand für andere Zugeständnisse in den Verhandlungen
missbraucht werden“, ist Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe
Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien verärgert.
Bei Gastronomen ist besonders der § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung
berühmt und berüchtigt. Dieser macht nämlich die Lokalbesitzer für
Lärm vor Ihrer Betriebsstätte verantwortlich und öffnet damit
Anzeigen durch Anrainer Tür und Tor. Übrig bleiben Unternehmer, die
durch rauchende oder plaudernde Gäste vor Ihren Lokalen
kriminalisiert werden und Gefahr laufen, durch Anzeigen, Strafen und
Auflagen, wie z.B. der Vorverlegung der Sperrstunde, in den Ruin
getrieben zu werden. Das totale Rauchverbot, das mit 1. Mai 2018 in
Kraft treten wird, wird diese Situation noch verschärfen.
„Beide Koalitionsparteien haben uns im Juni 2015, als das totale
Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen wurde, in die Hand
versprochen, den § 113 Abs. 5 in das Gastronomiepaket im Zuge der
Gewerbeordnungsreform aufzunehmen. Sorgen Sie endlich für
Rechtssicherheit, schaffen Sie praxistaugliche Rahmenbedingungen. Wir
Gastronomen sind mit Begeisterung Gastgeber. Nützen Sie die Reform
und geben Sie uns Unternehmern endlich wieder Luft zum Atmen!“,
fordert Dobcak vehement.
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