• 02.11.2016, 11:27:14
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  • OTS0086

Wenn das große Spiel nur dem Staat vorbehalten bleibt...

Wie der EuGH vergeblich den freien Wettbewerb zu verteidigen suchte

Utl.: Wie der EuGH vergeblich den freien Wettbewerb zu verteidigen
suchte =

Wien (OTS) - „Ein Blick zurück in das Jahr 2010 zeigt wie damals der
EuGH sich in einem richtungsweisenden Urteil bemüht hatte den freien
Wettbewerb im Casinomarkt zu verteidigen. Es schien als ob das Casino
Monopol endgültig gekippt wäre und so endlich der freie Wettbewerb
hergestellt werden konnte. Wer allerdings mit den kafkaesken
Winkelzügen unserer Bürokratie vertraut ist, wird sich wohl kaum
wundern, dass alle drei Lizenzen, die ursprünglich den ersten drei
privaten Unternehmen zugesichert werden sollten, nun obsolet geworden
sind“ erklärt Dr. Barbara Kolm, Präsidentin des Friedrich A. von
Hayek-Instituts und Direktorin des Austrian Economics Centers.

Ob die Lizenzen neu ausgeschrieben werden bleibt abzuwarten da im
Gesetz nur die „Möglichkeit“ festgeschrieben wurde, nicht jedoch eine
zwingende Notwendigkeit. Das österreichische Glückspielmonopol wurde
im Jahre 1962 durch ein Bundesgesetz verankert wobei es im Laufe der
Zeit viele Änderungen und Novellen erfahren hat. Letztere betrafen
unter anderem auch Deregulierungen im Bereich des sog. kleinen
„Glücksspiels“. Nichtsdestotrotz blieb der Betrieb eines Casinos ein
staatliches Privileg: von den 15 möglichen Konzessionen sind bis dato
12 an die teilstaatliche Casinos Austria vergeben worden. Den drei
privaten Anbietern wurde die Konzession, wie bereits angemerkt,
aufgrund „mangelhafter Anträge“ durch das Bundesverwaltungsgericht
(BVwG) verwehrt.

Dabei gibt es, so Kolm, gleich mehrere gute Gründe dieses Monopol
endgültig abzuschaffen: es untergräbt das freie Unternehmertum,
behindert den freien Wettbewerb und subventioniert obendrein noch
indirekt staatliche Unternehmen zulasten des österreichischen
Steuerzahlers. Während auf die Steuereinnahmen potentieller, privater
Unternehmen verzichtet wird gehen die Bemühungen staatlicher Stellen
dahingehend den Status quo zu verteidigen. Diese unterlaufen die
Deregulierungsbestrebungen der EU die den freien Markt zum Durchbruch
verhelfen möchte.

„Dass das Monopol der Suchtprävention diene ist bestenfalls ein
Feigenblatt für eine vollkommen verfehlte staatliche
Interventionspolitik“ erklärt Kolm. Im Falle von Casinos wird dieses
Scheinargument besonders deutlich denn laut einer Studie der
Österreichischen ARGE zur Suchtvorbeugung geht das größte
Gefährdungspotential von Glückspielautomaten aus und nicht von
Casinos. Nichtsdestotrotz kann von jeder Spielform ein Suchtverhalten
ausgehen und es geht vielmehr darum Präventionsmaßnahmen zu
entwickeln die tatsächlich greifen. Das selbst staatliche Betriebe
regelmäßig Kritik von Selbsthilfevereinen einstecken müssen,
hinsichtlich eines allzu laschen Umgangs mit diesem Phänomen, ist
nichts Neues.

Kolm betont abschließend das der Staat sich lieber auf seine
Kernkompetenzen beschränken sollte: „der Wahrung einer freien
Wirtschaft als Motor des allgemeinen Wohlstands, als Kontrollinstanz
gegen Missbrauch sowie die Bereitstellung eines effektiven Schutzes
für all jene, die ihn benötigen“.

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