• 31.10.2016, 12:32:50
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  • OTS0074

CETA UND TTIP AUS RECHTLICHER SICHT

Wien (OTS) - Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA
(Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist unterzeichnet. Ein
ähnliches Arrangement zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von
Amerika (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) steht
aktuell noch auf dem Prüfstand. Welche Auswirkungen hat CETA aus
rechtlicher Sicht und was könnte bei TTIP noch optimiert werden?
Rechtsanwalt Dr. David Christian Bauer, Managing Partner der
Anwaltskanzlei DLA Piper, gibt Auskunft.

In der aktuellen CETA-Fassung wurde das kontrovers diskutierte System
der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor to State Dispute
Settlement – ISDS) durch einen neuen Streitbeilegungsmechanismus
ersetzt. In welcher Weise erwarten Sie Auswirkungen dieser
Entscheidung auf Österreich?

Eines vorweg: Investorenschutz ist entgegen anderslautender Gerüchte
keine Einbahnstraße. Wenn wir ihn gewähren, bekommen wir ihn
umgekehrt auch in anderen Staaten. Für eine Exportnation wie
Österreich, deren Wirtschaftskraft entscheidend vom internationalen
Erfolg abhängt, erwarte ich mir daher vom Investorenschutz positive
Auswirkungen. Dass Österreich umgekehrt Investorenschutz gewährt,
sollte uns nicht schrecken: Das System ist etabliert und funktioniert
im Regelfall auch gut. Meist gewinnen übrigens die Staaten. Die
Ängste vor einem Unterlaufen von Schutzstandards sind auch deshalb
nicht nötig, weil CETA zB ausdrücklich klarstellt, dass
ordnungspolitische Ziele, die Investitionen beeinträchtigen, die
betroffenen Unternehmen nicht zur Klagsführung berechtigen.
Gesundheit, Umwelt oder Kultur sind daher selbstverständlich einige
der Gründe, warum Staaten Maßnahmen ergreifen dürfen, die
Investitionen beeinträchtigen. Problematisch sind nur Fälle wie
Willkür, Rechtsverweigerung oder rassistische Diskriminierung. Wir
sind stolz, dass wir uns in der EU nicht so verhalten, also sollten
wir auch Investorenstreitigkeiten hier nicht fürchten.

Der neue Mechanismus bei CETA wird sich erst bewähren müssen: Anders
als meist üblich wird es nicht jeweils einen vom Investor und einen
vom beklagten Staat ernannten Schiedsrichter geben, die gemeinsam
einen Vorsitzenden bestellen, sondern einen Senat aus drei Richtern
mit Staatsangehörigkeit jeweils der EU, Kanadas und eines
Drittstaats. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus
insgesamt 15 Richtern. Die Verhandlungen sind grundsätzlich
öffentlich; für Transparenz ist gesorgt.

Im TTIP-Abkommen stellen private Schiedsgerichte nach wie vor einen
Kernpunkt des Vertrages dar, was auch hierzulande für Unmut sorgt.
Benötigen funktionierende Rechtsstaaten überhaupt private Tribunale?

Investorenschutzverfahren wurden bereits Mitte des zwanzigsten
Jahrhunderts geschaffen, um internationalen Investoren bei der
Absicherung vor staatlicher Willkür zu helfen. Dies bezog sich oft
auf Entwicklungsländer oder Diktaturen, war jedoch nie darauf
beschränkt. Staaten können zB durch die Änderung von Gesetzen
zwischen Staat und Investor geschlossene Investitionsvereinbarungen
einseitig unterlaufen. Der gewährte Schutz hilft, selbst in politisch
schwierigen Situationen Großinvestoren zu gewinnen. Dass es ein
Spannungsfeld zwischen politischer Entscheidungsfreiheit und
Investitionsinteressen geben kann, liegt auf der Hand. Man sollte
jedoch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten: Weder darf der
Investorenschutz eine Alleinstellung beanspruchen, noch sollte man
ihn abschaffen oder untergraben. Investoren können nicht nur große
Konzerngesellschaften sein, sondern auch kleine Unternehmen und sogar
Einzelpersonen.

Klar ist: Gerade im Verhältnis von Investoren zu Staaten braucht es
private Schiedsgerichtsbarkeit. Die Alternative wäre, dass zB der
österreichische Unternehmer seine Ansprüche wegen gröbster Verletzung
seiner Interessen in einem Land mit wenig entwickelter
Gerichtsbarkeit und hoher Korruption vor dessen eigenen staatlichen
Gerichten einklagen müsste - de facto also unmöglich!

Schiedsgerichte haben in Österreich eine lange Tradition - bereits
während des Kalten Krieges entwickelte sich das Internationale
Schiedsgerichtszentrum der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) in
Wien zur Drehscheibe für Handelsstreits zwischen Ost und West. Könnte
Österreich von TTIP in der aktuellen Version sogar profitieren?

Die anerkannte Stellung Wiens als Schiedsgerichtsstandort bezieht
sich auf Streitigkeiten zwischen Privaten - natürlichen Personen und
Unternehmen. Diese sind nicht Teil der Diskussion um transnationale
Handelsabkommen und betreffen daher nicht den Investorenschutz
gegenüber staatlicher Willkür. Ein reger Handel wird sich allerdings
auch auf den Schiedsort Wien positiv auswirken.

Ihre Kanzlei DLA Piper verfügt über ein erfahrenes Team an
Schiedsrechtsexperten. Wie kommentieren Sie Bedenken von Bürgern,
private Schiedsgerichte könnten die Demokratie aushebeln?

Man muss mit diesen Bedenken offen umgehen - sie beruhen allerdings
großteils auf populistischen Aussagen und mangelnder Information.
Heißt das, dass jede Klage eines Unternehmens gegen einen Staat
angemessen ist? Sicher nicht. Wie gesagt, gewinnen jedoch ohnedies in
der Mehrzahl der Fälle die Staaten. Können Großkonzerne im Einzelfall
damit gewünschte Ergebnisse forcieren und Staaten in die Enge
treiben? Das wäre ein absoluter Ausnahmefall, der vielleicht sehr
kleine und finanzschwache Staaten treffen könnte. In der EU ist das
faktisch auszuschließen. Gibt es eine bessere Alternative? Im Grunde
nicht. Im Detail kann es sicher Änderungen geben. Die Einrichtung
spezieller Investorengerichte zB durch CETA ist ein solcher Versuch.

Wo sehen Sie als Rechtsexperte in der aktuellen TTIP-Fassung noch
Verbesserungspotenzial?

Das Problem sind nicht so sehr rechtliche Aspekte, sondern
Desinformation und gegenseitiges Misstrauen. Das System des
internationalen Investorenschutzes hat sich durchaus bewährt. Wenn
wir es nicht mehr wollen, müssen wir auch die wirtschaftlichen
Konsequenzen einer zunehmenden Isolierung tragen. Es ist schon
auffällig, dass viele Großbritannien wegen der "splendid isolation"
und des BREXIT tadeln, aber selbst für die EU eine
Abschottungspolitik verlangen. In rechtlicher Hinsicht sollten wir
TTIP mutig zu unserem Vorteil nützen - das wäre effektiver als
vorschnelle Entscheidungen aufgrund mangelhafter Informationen zu
treffen.

Über DLA Piper:

DLA Piper ist eine der weltweit größten und führenden
Anwaltskanzleien. Mit Büros in mehr als 30 Ländern in Europa, Asien,
Australien, dem Nahen Osten sowie Nord- und Zentralamerika bietet DLA
Piper ein umfassendes Rechtsberatungsangebot. In Österreich ist die
Kanzlei durch DLA Piper Weiss-Tessbach mit einem Büro in Wien (etwa
65 Juristen) vertreten.

Weiterführende Informationen: www.dlapiper.com/de/austria

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