- 31.10.2016, 09:53:15
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Ergänzende Äußerung zum Öffentlichen Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff ÜbG der Ventana Holding GmbH für Aktien der Frauenthal Holding AG
Wien (OTS) - Die Ventana Holding GmbH, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien,
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 187931w,
("Bieterin") hat am 10.08.2016 ein öffentliches Pflichtangebot (gem.
§§ 22 ff ÜbG) an die Aktionäre der Frauenthal Holding AG
("Zielgesellschaft") veröffentlicht. Gegenstand des Angebots ist der
Erwerb von bis zu 1.535.767 auf Inhaber lautende Stückaktien der
Zielgesellschaft zu einem Preis von EUR 11,06 je Aktie. Für die
Annahme des Angebots läuft derzeit die gesetzlich (§ 19 Abs 3 Z 1
ÜbG) verlängerte Frist von drei Monaten bis einschließlich
30.11.2016, 17:00 Uhr Wiener Ortszeit. Zu den Details des Angebots
wird auf die auf der Internetseite der Zielgesellschaft
(www.frauenthal.at) und auf der Internetseite der Übernahmekommission
(www.takeover.at) veröffentlichten sowie bei der ERSTE Bank als
Zahlstelle aufliegenden Unterlagen hingewiesen.
Der Vorstand der Zielgesellschaft hat die Bieterin informiert, dass
die Zielgesellschaft aufgrund der jüngsten Entwicklungen,
insbesondere einem vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) anhängigen
Verfahren betreffend eine andere börsenotierte Gesellschaft, unter
bestimmten Voraussetzungen ein Delisting der Aktien der
Zielgesellschaft mittels Strukturmaßnahme (Verschmelzung auf eine
100%-Tochtergesellschaft) plant. Die Zielgesellschaft hat dazu am
28.10.2016 auch eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Im Einzelnen wird
die Zielgesellschaft eine solche Strukturmaßnahme zur Erreichung
eines Delistings vornehmen und der Hauptversammlung einen
entsprechenden Beschlussantrag vorlegen, wenn der OGH die
Zulässigkeit dieser Form des Delistings ohne Barabfindungsangebot im
Sinne von § 234b AktG (oder vergleichbaren Bestimmungen) bejaht und
ausgehend von dieser Rechtsprechung ein Delisting der
Zielgesellschaft durch Verschmelzung entweder (i) gänzlich ohne
Angebot an die Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien oder (ii) mit
einem Angebot, aber nicht zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen als
das derzeit laufende Pflichtangebot der Bieterin (s oben) zulässig
ist. Bei Umsetzung dieser Maßnahme würden die Aktionäre der
Zielgesellschaft anstelle ihrer Beteiligung an der Zielgesellschaft
Aktien einer Tochter-Aktiengesellschaft der Zielgesellschaft
erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre.
Die Bieterin unterstützt das Vorhaben der Zielgesellschaft, ein
Delisting mittels Verschmelzung durchzuführen. In diesem Zusammenhang
weist die Bieterin die Aktionäre der Zielgesellschaft auf die
Möglichkeit hin, das laufende Pflichtangebot bis zum 30.11.2016,
17:00 Uhr Wiener Ortszeit, anzunehmen und ihre Aktien an die Bieterin
zu veräußern. Des Weiteren weist die Bieterin darauf hin, dass sie
weder die Durchführung bzw Veranlassung eines Delistings nach dem
Gesellschafterausschlussgesetz noch eine Erhöhung des im
Pflichtangebot gebotenen Preises von EUR 11,06 plant.
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