• 31.10.2016, 08:50:01
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ÖH-KUG: Aktive Studierendenpartizipation an der Kunstuni Graz

Gremien stärken kontinuierlich Studierendenmeinung

Utl.: Gremien stärken kontinuierlich Studierendenmeinung =

Graz (OTS) - In der vergangenen Sitzung des Senats der
Kunstuniversität Graz am 11. Oktober wurden eine
Studienbeitragsbefreiung für StudierendenvertreterInnen und eine
überarbeitete Version der Richtlinie für den Ablauf des
Berufungsverfahrens für § 98 Professuren beschlossen. Insbesondere
die vielen Anregungen von Studierenden sind dieses Mal
miteingeflossen. Sebastian Höft, Vorsitzender der
HochschülerInnenschaft an der Kunstuni Graz (ÖH-KUG), zeigt sich
erfreut: „Es hat sich wieder bewiesen, dass die Meinungen und
Perspektiven der Studierenden für die Weiterentwicklung einer
Universität essentiell sind.“

Die Einführung einer Studienbeitragsbefreiung für
StudierendenvertreterInnen, wie sie schon an anderen Universitäten
seit längerer Zeit besteht, fördert die aktive Teilnahme von
Studierenden an Vertretungsarbeit in allen studierendenrelevanten
Themen. „Jede/r Studierende/r soll selbst entscheiden können, ob er
sich in universitäre Belange einbringen möchte. Es freut uns sehr,
beobachten zu dürfen, wie sehr sich Studierende neben ihrem Studium
immer mehr für die Universität engagieren möchten“, so Höft.

Die Überarbeitung der Richtlinie zu den Berufungsverfahren ist ein
wichtiger Schritt in Richtung Qualitätssicherung im Bereich Lehre.
Hier wurden in einem fast einjährigen Prozess die Rahmenbedingungen
dieses Verfahrens überarbeitet und präzisiert. Die pädagogische
Eignung von Lehrenden in einem solchen Verfahren zu überprüfen, ist
aufgrund des besonderen Betreuungsverhältnisses im zentralen
künstlerischen Fach äußerst schwierig. In der Vergangenheit wurde
immer angenommen, dass bei hoher künstlerischer Qualifikation auch
eine pädagogische Kompetenz abzuleiten sei. „Dies ist eine
Fehlannahme und wurde von Rektorat und Senat erkannt“, entgegnet
Höft. „Die Richtlinie umfasst nun auch ein Lehrkonzept, das von den
Bewerbern, die zum Hearing eingeladen werden, angefertigt werden
muss. Der didaktischen Befähigung von Lehrenden wird somit mehr
Bedeutung beigemessen“, erläutert Höft abschließend.

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