• 28.10.2016, 10:40:45
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  • OTS0064

Hilferuf für ein Baudenkmal - Villa Beer akut gefährdet!

Umbaupläne zerfetzen originale Raumkomposition.

Villa Beer: Blick in die Geschossebenen, Aufnahme
2016

Utl.: Umbaupläne zerfetzen originale Raumkomposition. =

Wien (OTS) - Im Zuge der Josef-Frank-Ausstellung "Against Design",
vom Dezember 2015 bis März 2016, gab es am 2. und 3. April 2016
Gelegenheit, die Villa Beer insgesamt zu besichtigen. Ein halbes Jahr
später droht diesem Inkunabel der österreichischen Moderne in
Teilbereichen irreversible Zerstörung.

Um "die ordnungsgemäße Erhaltung des denkmalgeschützten Hauses
sicherzustellen" soll eine zeitgemäße (?) Adaptierung einen großen
Teil der originalen Räume zerstören, indem durch
Quadratmetermaximierung Gewinnoptimierung erfolgt. (siehe Beilage)

Die Villa Beer (1929-30) ist eines der bedeutendsten Werke im
privaten Wohnbau der zwanziger und dreißiger Jahre und steht mit den
Bauten eines Le Corbusier und Mies van der Rohe in der europäischen
Architektur in vorderster Reihe. Ihre unversehrte Erhaltung ist in
diesem Sinn ein "Muss" für alle Kulturinteressierten und wohl auch
für die "Kulturnation" Österreich !? Breiteste internationale
Mobilmachung mit Unterschriftenlisten, Demarchen, Schreiben u. dgl.
an den österreichischen Kulturminister Thomas Drozda sind wohl
dringend nötig ! Es ist nicht hinnehmbar, zu Lasten dieses
Kulturgutes Gewinnmargen zu erhöhen. Dass es auch anders geht, zeigt
international das Beispiel der Villa Tugendhat in Brünn.

Den 2. Weltkrieg, die Fährnisse einer traumatisierenden Epoche, die
Nachkriegszeit hat der Bau unversehrt überlebt. Es schiene wie der
Sieg eines unseligen Geistes, wenn mehr als 70 Jahre nach dem Ende
des Krieges im Sinne des seinerzeitigen Gedankengutes dieses Monument
der Europäischen und Österreichischen Moderne irreversibel geschädigt
wird.

Alle kulturell Interessierten und vor allem die zuständigen Stellen,
Organisationen und Behörden müssen hier im Sinne des Werkes tätig
werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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