Kucharowits und Frauenring fordern Reform des Unterhaltsrechts
Derzeitiges Unterhaltsrecht führt zu Kinderarmut – Unterhaltsvorschuss über 18. Lebensjahr hinaus verlängern
Wien (OTS/SK) - Eine Reform des Unterhaltsrechts fordert SPÖ-Kinder-und Jugendsprecherin Katharina Kucharowits gemeinsam mit Sonja Ablinger vom Österreichischen Frauenring, Jana Zuckerhut von der Österreichischen Plattform der Alleinerziehenden, Maria Stern vom Forum Kindesunterhalt, der Alleinerzieherin Sabine Kogler sowie Grün-Abgeordneter Judith Schwentner. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Kucharowits und die Vertreterinnen der NGOs heute, Freitag, ihre Positionen präsentiert: Ziel muss ein existenzsichernder Unterhaltsvorschuss für jedes Kind sein. Die derzeitige Rechtslage führe zu einer prekären Lage vieler Alleinerziehenden und Kinderarmut. „Fast die Hälfte der Alleinerziehenden lebt in Armut. Das führt zu Ausgrenzung und schlechteren Zukunftschancen der Kinder.“ ****
Knapp über 50.000 Kinder erhielten im Jahr 2015 Unterhaltsvorschuss, im Durchschnitt 209 Euro. Dieser staatliche Vorschuss wird dann gewährt, wenn ein Kind einen bereits festgestellten Anspruch hat, der Unterhaltspflichtige allerdings nicht zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, von dem sich der Staat das Geld per Regress zurückholt. Allerdings gebe es einige „Tücken des Gesetzes“, die dazu führen, dass Kinder keinen oder nur sehr wenig Unterhaltsvorschuss erhalten.
Schwierig ist die Lage etwa für Jugendliche: Mit dem 18. Geburtstag – „eigentlich ein Geburtstag, auf den man sich freuen sollte“ – endet das Recht auf Unterhaltsvorschuss. Für SchülerInnen, Lehrlinge oder Studierende, die kein Einkommen haben, bleibe damit nur der Weg, den Unterhaltspflichtigen, meist den Vater, zu klagen: „Welche 18-Jährigen Jugendlichen schaffen das - auch psychisch?“, sagt Kucharowits und fordert, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung gewährt wird.
Weiteres Problem: Stellen Unterhaltspflichtige bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung oder Befreiung von der Unterhaltspflicht, führt das in der Regel dazu, dass der Unterhaltsvorschuss herabgesetzt oder innegehalten wird. Mehrere solcher Anträge können dazu führen, dass Kinder jahrelang keinen oder nur einen geringen Unterhalt erhalten.
So schilderte Maria Stern ihre eigene Situation: Aufgrund eines Unterhaltsherabsetzungsantrags erhielt sie 13 Monate lang für drei Kinder nur 100 Euro Unterhaltsvorschuss. Die Alleinerzieherin Sabine Kogler und ihre drei Kinder warten überhaupt sei vier Jahren auf ein Urteil in ihrem Unterhaltsverfahren; die Kinder bekommen seit zwei Monaten gar keinen Unterhalt mehr.
Die Forderung des Bündnisses: Das Aussetzen des Unterhaltsvorschusses bei einem Herabsetzungsantrag sollte gestrichen werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte außerdem auf jeden Fall in der Höhe des Regelbedarfssatzes sein. Dieser beträgt derzeit je nach Kindesalter zwischen 200 und 558 Euro. Allerdings berechnet sich dieser Unterhalt nach einem Warenkorb aus 1964 – es braucht deshalb eine neue Kinderkostenanalyse, so die Forderung des Bündnisses.
Die Teilnehmerinnen appellierten an den Justizminister, die im Regierungsprogramm versprochene Reform endlich anzugehen. Auf parlamentarischer Ebene wollen SPÖ-Abgeordnete Kucharowits und die Grün-Abgeordnete Schwentner mit einer parlamentarischen Enquete „den Druck erhöhen“, wie Kucharowits betonte. „Wir dürfen nicht wegschauen!“ (Schluss) mb/ah/mp
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