• 21.10.2016, 12:34:45
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  • OTS0137

Kucharowits und Frauenring fordern Reform des Unterhaltsrechts

Derzeitiges Unterhaltsrecht führt zu Kinderarmut – Unterhaltsvorschuss über 18. Lebensjahr hinaus verlängern

Utl.: Derzeitiges Unterhaltsrecht führt zu Kinderarmut –
Unterhaltsvorschuss über 18. Lebensjahr hinaus verlängern =

Wien (OTS/SK) - Eine Reform des Unterhaltsrechts fordert SPÖ-Kinder-
und Jugendsprecherin Katharina Kucharowits gemeinsam mit Sonja
Ablinger vom Österreichischen Frauenring, Jana Zuckerhut von der
Österreichischen Plattform der Alleinerziehenden, Maria Stern vom
Forum Kindesunterhalt, der Alleinerzieherin Sabine Kogler sowie
Grün-Abgeordneter Judith Schwentner. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz haben Kucharowits und die Vertreterinnen der NGOs
heute, Freitag, ihre Positionen präsentiert: Ziel muss ein
existenzsichernder Unterhaltsvorschuss für jedes Kind sein. Die
derzeitige Rechtslage führe zu einer prekären Lage vieler
Alleinerziehenden und Kinderarmut. „Fast die Hälfte der
Alleinerziehenden lebt in Armut. Das führt zu Ausgrenzung und
schlechteren Zukunftschancen der Kinder.“ ****

Knapp über 50.000 Kinder erhielten im Jahr 2015 Unterhaltsvorschuss,
im Durchschnitt 209 Euro. Dieser staatliche Vorschuss wird dann
gewährt, wenn ein Kind einen bereits festgestellten Anspruch hat, der
Unterhaltspflichtige allerdings nicht zahlt. Die Höhe des
Unterhaltsvorschusses orientiert sich an der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, von dem sich der Staat
das Geld per Regress zurückholt. Allerdings gebe es einige „Tücken
des Gesetzes“, die dazu führen, dass Kinder keinen oder nur sehr
wenig Unterhaltsvorschuss erhalten.

Schwierig ist die Lage etwa für Jugendliche: Mit dem 18. Geburtstag –
„eigentlich ein Geburtstag, auf den man sich freuen sollte“ – endet
das Recht auf Unterhaltsvorschuss. Für SchülerInnen, Lehrlinge oder
Studierende, die kein Einkommen haben, bleibe damit nur der Weg, den
Unterhaltspflichtigen, meist den Vater, zu klagen: „Welche
18-Jährigen Jugendlichen schaffen das - auch psychisch?“, sagt
Kucharowits und fordert, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende
der Ausbildung gewährt wird.

Weiteres Problem: Stellen Unterhaltspflichtige bei Gericht einen
Antrag auf Herabsetzung oder Befreiung von der Unterhaltspflicht,
führt das in der Regel dazu, dass der Unterhaltsvorschuss
herabgesetzt oder innegehalten wird. Mehrere solcher Anträge können
dazu führen, dass Kinder jahrelang keinen oder nur einen geringen
Unterhalt erhalten.

So schilderte Maria Stern ihre eigene Situation: Aufgrund eines
Unterhaltsherabsetzungsantrags erhielt sie 13 Monate lang für drei
Kinder nur 100 Euro Unterhaltsvorschuss. Die Alleinerzieherin Sabine
Kogler und ihre drei Kinder warten überhaupt sei vier Jahren auf ein
Urteil in ihrem Unterhaltsverfahren; die Kinder bekommen seit zwei
Monaten gar keinen Unterhalt mehr.

Die Forderung des Bündnisses: Das Aussetzen des Unterhaltsvorschusses
bei einem Herabsetzungsantrag sollte gestrichen werden. Der
Unterhaltsvorschuss sollte außerdem auf jeden Fall in der Höhe des
Regelbedarfssatzes sein. Dieser beträgt derzeit je nach Kindesalter
zwischen 200 und 558 Euro. Allerdings berechnet sich dieser Unterhalt
nach einem Warenkorb aus 1964 – es braucht deshalb eine neue
Kinderkostenanalyse, so die Forderung des Bündnisses.

Die Teilnehmerinnen appellierten an den Justizminister, die im
Regierungsprogramm versprochene Reform endlich anzugehen. Auf
parlamentarischer Ebene wollen SPÖ-Abgeordnete Kucharowits und die
Grün-Abgeordnete Schwentner mit einer parlamentarischen Enquete „den
Druck erhöhen“, wie Kucharowits betonte. „Wir dürfen nicht
wegschauen!“ (Schluss) mb/ah/mp

SERVICE:

Die Presseunterlage mit weiteren Infos als Download:
http://tinyurl.com/jq6hju6

Fotos von der Pressekonferenz auf FlickR: http://tinyurl.com/jmstgre

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