• 21.10.2016, 10:26:56
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  • OTS0044

ÖAMTC-Erhebung: Rund ein Drittel aller Lenker blinkt nicht oder nicht richtig

StVO verpflichtet zu richtigem Blinkverhalten – Strafen bis zu 726 Euro drohen

Utl.: StVO verpflichtet zu richtigem Blinkverhalten – Strafen bis zu
726 Euro drohen =

Wien (OTS) - Der ÖAMTC hat im September 2016 im Rahmen einer
Blinker-Erhebung 14.300 Lenker bei Abbiegevorgängen beobachtet. Das
Ergebnis: Nur 62 Prozent der beobachteten Verkehrsteilnehmer blinkten
bzw. blinkten richtig. Am ehesten setzten Lenker bei Kreuzungen den
Blinker (86 Prozent) und am wenigsten häufig beim Verlassen von
Kreisverkehren (60 Prozent) sowie abknickenden Vorrangstraßen (63
Prozent). ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé erklärt: "Diese
Ergebnisse haben uns selbst überrascht und machen deutlich, dass
Aufklärungsbedarf besteht. Richtiges Blinken ist für die Sicherheit
ebenso wichtig wie für den Verkehrsfluss und genau deshalb auch laut
Straßenverkehrsordnung verpflichtend."

In der StVO ist eindeutig geregelt, dass man beim Abbiegen für andere
rechtzeitig und während des gesamten Vorganges blinken muss. Das gilt
auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt. "Blinken ist
die einzige Möglichkeit, anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was
man vorhat", so Nosé. Wenn man vor einem Spurwechsel, dem Abbiegen
oder dem Verlassen eines Kreisverkehres korrekt blinkt, können sich
andere frühzeitig darauf einstellen und Konflikte oder gar Unfälle
vermieden werden. Setzt man den Blinker nicht, reicht der Strafrahmen
für den Fall einer Anzeige bis zu 726 Euro. In der Praxis ist jedoch
zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro
ausgestellt wird.

Richtig blinken im Kreisverkehr

Da die Blinkmoral besonders in Kreisverkehren schwach ist, klärt der
ÖAMTC-Experte über die rechtliche Lage und die Bedeutung des Blinkens
auf: "In den meisten Kreisverkehren haben die Fahrzeuge Vorrang, die
sich darin befinden. Das wird durch die Wartepflicht-Schilder für die
einfahrenden Lenker angezeigt. Stehen keine Wartepflicht-Tafeln, dann
gilt laut StVO der Rechtsvorrang. Blinken muss grundsätzlich nur der
aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den
Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich." Lenker, die beim
Ausfahren auf den Blinker verzichten, gefährden nicht nur die
Sicherheit, sondern verringern auch den Verkehrsfluss. Andere,
insbesondere einfahrende Fahrzeuge, können die Absichten nicht
erkennen und brauchen mehr Zeit für ihre Fahrmanöver.

Tipps des ÖAMTC-Experten

Richtiges Blinken ist ein unverzichtbares und gesetzliches
Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. "Dennoch genügt es nicht, den
Blinker zu setzen und darauf zu vertrauen, dass alle anderen richtig
reagieren. Man muss sich davon überzeugen, dass ein Fahrmanöver ohne
Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
Gerade beim Spurwechsel ist der 3-S-Blick besonders wichtig", erklärt
Nosé. Der Verkehrstechniker hat einige Blink-Tipps für
Fahrzeuglenker:

* Man sollte den Blinker auch setzen, wenn man glaubt, alleine
unterwegs zu sein. Einerseits kann es passieren, dass man andere
Verkehrsteilnehmer übersieht und andererseits trainiert man dadurch
die Gewohnheit.

* Wenn man rechtzeitig blinkt, können sich andere Verkehrsteilnehmer
darauf einstellen und entsprechend handeln. Das ist beispielsweise
der Fall, wenn man an einer roten Ampel steht und abbiegen möchte.

* Korrektes Blinken im Stadtverkehr kann Konflikte und Unfälle
vermeiden. Neben anderen Autofahrern können sich vor allem Fußgänger
und Radfahrer rechtzeitig auf die Absichten der Lenker einstellen.

* Finger weg von Handy, Navi und Co. – wer keine freie Hand hat,
vernachlässigt oft das Blinken.

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