Wien (OTS) - Wer bei laufenden Versicherungsverträgen
Unterjährigkeitsspesen vermeiden möchte, kann seine Zahlweise
umstellen. „Prüfen Sie Ihre Polizze und Vertragsunterlagen, ob ein
Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird“, rät AK Konsumentenschützer
Christian Prantner. „Falls Sie den Spesensatz im Vertrag finden, dann
zeigt Ihnen der AK Versicherungsspesen-Rechner, wie viel Geld Sie
sparen können.“
Versicherungsprämien können ins Geld gehen, wenn ein
Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, weil die Prämie nicht
jährlich bezahlt wird.
Die AK rät:
+ Achtung, Neuabschluss: Schließen Sie etwa eine Lebens-, Kfz-,
Kranken- oder Unfallversicherung neu ab, dann fragen Sie nach, ob ein
Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, wenn Sie nicht jährlich
zahlen und in welcher Höhe.
+ Bestehende Verträge checken: Schauen Sie Ihre Versicherungsverträge
durch, ob Sie einen Unterjährigkeitszuschlag zahlen. Wenn ja, in
welcher Höhe?
+ Zahlweise umstellen: Möchten Sie den Unterjährigkeitszuschlag
vermeiden oder reduzieren, können Sie Ihre Zahlungsweise ändern. Sie
müssen das jedenfalls mit Ihrer Versicherung besprechen, ob und wann
eine Änderung möglich ist. Bei manchen Versicherungen ist das zur
nächsten Fälligkeit der Jahresprämie, bei anderen zum Beispiel mit
dem nächsten Monatsersten möglich, Achtung, manche Versicherer
verlangen auch für die Änderung Spesen.
+ Versicherungsspesen-Rechner hilft Spesen sparen: Sie finden den
Rechner unter wien.arbeiterkammer.at/rechner. Schauen Sie in Ihrer
Polizze nach, ob Sie einen Unterjährigkeitszuschlag zahlen. Sie
müssen die Bezahlweise Ihrer Prämie, den Unterjährigkeitszuschlag,
die Prämienhöhe und die Restlaufzeit der Versicherung eingeben. Der
Rechner zeigt, wie viel Geld Sie sparen können, wenn Sie im Vergleich
zu Ihrer jetzigen Prämienzahlung jährlich zahlen.
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