- 18.10.2016, 12:14:18
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Schulautonomie ja – aber ohne Ungleichbehandlung!
Wien (OTS) - Die Reaktion der drei größten Dachverbände der freien
Schulen zur heutigen Präsentation der Gesetzesvorlage für die
Bildungsreform fiel prägnant und einhellig aus: Mehr Schulautonomie
der staatlichen Schulen ist zu begrüßen, die Ungleichbehandlung der
freien Schulen mit Öffentlichkeitsrecht ist endlich abzustellen!
„Der Vorstoß von Bundesministerin Sonja Hammerschmid in Richtung
Schulautonomie ist positiv. Gerade die Schulen in freier Trägerschaft
praktizieren seit Jahrzehnten erfolgreiche Modelle autonomer Schulen
und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Lehrer wurden
entsprechend den pädagogischen Schwerpunkten ausgewählt und der
Wettbewerb unter den besten Konzepten befeuert. Wir leben damit vor,
was jetzt langsam im staatlichen Schulsystem Einzug hält“, so die
Reaktion der drei größten Dachverbände freier Schulen in Österreich.
Kritik üben der Waldorfbund Österreich, der Förderverband Freier
Schulen und die Interessenvertretung privater, nichtkonfessioneller
Bildungseinrichtungen hingegen an der nach wie vor eklatanten
Ungleichbehandlung in puncto Lehrerbewirtschaftung und
Kostenübernahme.
Seit 2012 wurden Förderungen um 25 Prozent gekürzt
Viele Schulen in freier Trägerschaft besitzen ebenfalls das
Öffentlichkeitsrecht, werden aber finanziell ausgehungert – trotz
gegenteiliger Versprechen der Politik. Mit nicht einmal zehn Prozent
der Kosten einer staatlichen Schule werden freie Schulen mit
Öffentlichkeitsrecht gefördert. Bei konfessionellen Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht wird die Lehrerbewirtschaftung zu 100 Prozent
vom Bund übernommen – bei freien Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht werden hingegen Almosen verteilt. Seit 2012
wurden den Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht
die Bundesförderungen pro Schüler um 25 Prozent gekürzt. Pro Schüler
und Jahr erhalten sie nur mehr rund 750 Euro. Gesetzlich begründet
ist diese Ungleichbehandlung durch das Privatschulgesetz aus dem Jahr
1962. Von der Politik holen sich die Dachverbände seither
Lippenbekenntnisse ab. Zuletzt sprach sich die
Bildungsreformkommission für die Gleichstellung der freien Schulen
mit den konfessionellen Privatschulen aus, eine Empfehlung die von
Bildungsministerin Sonja Hammerschmid ignoriert wurde.
Vorreiterrolle in puncto Schulautonomie
Dabei übernehmen diese Schulen beim Thema Schulautonomie eine
ähnliche Vorreiterrolle wie auch bereits bei vielen pädagogischen
Innovationen davor, die später dann von öffentlichen Schulen
übernommen wurden. Beispiele für pädagogische Innovationen sind hier
etwa der fächer- und jahrgangsübergreifende Unterricht, gemeinsame
Klassen über zwölf Jahre hinweg, gelebte Inklusion in Schulen und das
Aufbrechen der starren 50-Minuten-Einheiten. Die drei Dachverbände
plädieren neben der finanziellen wie rechtlichen Gleichstellung für
neue Rahmenbedingungen, um echte Schulautonomie zu etablieren. Ein
Lösungsvorschlag wäre ein Opt-in-Modell, bei dem alle Schulen nach
bestimmten Kriterien zertifiziert werden und autonom arbeiten können.
Ende der Ungleichbehandlung und Opt-in-Modell
Schulträger können Gemeinden, Verbände, Kirchen und Vereine sein. Die
Mittelzuteilung soll durch den Bund sozialindexbasiert erfolgen, um
faire Chancen für alle Standorte zu gewährleisten. Der Bund soll für
Zielvorgaben, Qualitätsrahmen, Mittelzuteilung und Kontrolle
verantwortlich sein. Die operative Umsetzung erfolgt an den einzelnen
Schulen in echter Schulautonomie. Die Schulautonomie muss
wissenschaftlich begleitet und laufend evaluiert werden.
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