• 18.10.2016, 09:58:12
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  • OTS0037

Wiener Gastronomie nicht im Regen stehen lassen

Winteröffnung für Schanigärten – Fokus auf praktische Umsetzbarkeit gefordert

Utl.: Winteröffnung für Schanigärten – Fokus auf praktische
Umsetzbarkeit gefordert =

Wien (TP/OTS) - „Der Preis, den die Stadt Wien für die ganzjährige
Öffnung von Schanigärten verlangt, ist viel zu hoch. Auch den Wiener
Gastronomen ist zum Fluchen zumute“,ärgert sich Peter Dobcak, Obmann
der Fachgruppe Gastronomie im Zuge der Buchpräsentation „Fucking
Gastro“ von Günter Hager.

Ganzjährige Gebührenerhöhung und Verschiebung der Tarifzonen

Die Stadt Wien plant zwar – in der Landtagssitzung vom 20. Oktober
2016 – die Winteröffnung für Schanigärten zu beschließen. Allerdings
werden gleichzeitig die Gebühren für das ganze Jahr deutlich erhöht.
Die Einteilung der Tarifzonen wird verändert und so landen Betriebe
in der Reinprechtsdorfer Straße, der Praterstraße oder der
Taborstraße plötzlich in der Zone 2 – was eine Verzehnfachung der
Gebühren (von € 1,-- auf € 10,-- pro Quadratmeter und Monat)
bedeutet.

Tägliches Wegräumen der Schanigärten so nicht machbar

Die Forderung der Stadt, dass die Sessel und Tische im Winter bereits
mit Ende der Öffnungszeit der Schanigärten und nicht erst mit Ende
der Betriebsöffnung weggeräumt werden müssen, sorgt ebenfalls für
Unverständnis in der Branche. „Wo sollen wir die Möbel - bei
laufendem Betrieb – im Lokal verstauen? Müssen wir uns dann den Weg
durch unsere Gäste bahnen? Abgesehen davon, dass der Stauraum in
vielen Lokalen schlicht und einfach fehlt!“, spricht Erwin
Scheiflinger, Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe Gastronomie,
seinen Branchenkolleginnen und -kollegen aus der Seele.

„Prinzipiell ist es positiv, dass die Wiener Gastronomie in Zukunft
das ganze Jahr über Schanigärten betreiben darf. Aber diese
Zoneneinteilung und das Thema Wegräumen der Möbel im Schanigarten
müssen unbedingt entschärft werden. Lassen Sie die Gastronomen nicht
im Regen stehen!“, appelliert Peter Dobcak an die Stadt Wien.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | Z73

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