• 13.10.2016, 12:39:23
  • /
  • OTS0143

Wehsely: EU-BürgerInnen haben keinen automatischen Anspruch auf Mindestsicherung

Lopatka irrt - Wiener Gesetzeslage vollzieht bereits jetzt die Mindestsicherung strenger

Utl.: Lopatka irrt - Wiener Gesetzeslage vollzieht bereits jetzt die
Mindestsicherung strenger =

Wien (OTS) - „In Österreich wird die Mindestsicherung bereits streng
vollzogen, ich empfehle dem ÖVP-Klubobmann Lopatka einen Blick in das
Wiener Mindestsicherungsgesetz, das hier eindeutig ist: reist ein
EU-Bürger zum Zweck des Mindestsicherungsbezugs nach Österreich ein,
wird ihm diese selbstverständlich nicht gewährt. EU- oder
EWR-BürgerInnen haben nur Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie
erwerbstätig sind oder die Erwerbstätigeneigenschaft erhalten bleibt.
Bei diesen strengen Regelungen der Erwerbstätigeneigenschaft verweist
das Wiener Mindestsicherungsgesetz auf das Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz“, reagiert die Wiener Sozialstadträtin Sonja
Wehsely auf die Dauerattacken Lopatkas auf die Wiener
Mindestsicherung. „Ansonsten gibt es erst nach 5 Jahren rechtmäßigem
Aufenthalt Anspruch auf eine Leistung aus der Wiener
Mindestsicherung." Der deutsche Entwurf ziele übrigens nicht auf
anerkannte Flüchtlinge ab, erklärt Wehsely.

„Waren es vorher die anerkannten Flüchtlinge, sind nun die
EU-BürgerInnen der ÖVP ein Dorn im Auge. Dass die geltende Rechtslage
bisher schon eine andere war als in Deutschland, ignoriert Lopatka.
Einziger Sinn und Zweck dieser neuen Forderung ist, dass es ein neues
Störfeuer für die 15a Verhandlungen gibt. Lopatka soll endlich die
Karten auf den Tisch legen: will er eine Einigung in Sachen
Mindestsicherung oder geht es ihm in Wahrheit um etwas ganz
anderes?“, so die Stadträtin.

Lopatka wisse natürlich, dass Wien von Anfang an treibende Kraft für
Veränderungen in der Mindestsicherung war. Um eine Verfestigung in
der Mindestsicherung zu verhindern, ist eine Höchstgrenze der
Geldleistungen die logische Konsequenz, betont die Stadträtin einmal
mehr. Gleichzeitig braucht es aber existenzsichernde Sachleistungen,
die Menschen in die Obdachlosigkeit zu treiben, würde dem Sinn und
Zweck der Mindestsicherung widersprechen. Eine Einschleifregelung und
spezielle Angebote für junge MindestsicherungsbezieherInnen, wie die
Wiener Jugendunterstützung, sind weitere notwendige Schritte, um die
Menschen wieder in ein Erwerbsleben zu bringen. Nicht zuletzt muss es
eine Wohnsitzauflage verbunden mit flächendeckenden
Integrationsangeboten geben – nur so können die Flüchtlinge fair über
ganz Österreich verteilt werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel