• 12.10.2016, 12:37:17
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  • OTS0153

ÖH-Beitrag: Wichtiger Anteil zur Stärkung von Studierenden

Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) zur geplanten Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Utl.: Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) zur geplanten
Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz
2014 =

Wien (OTS) - Im Rahmen der Diskussion um die Änderung des
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014) im
Nationalrat soll die Abschaffung des ÖH-Beitrags diskutiert werden,
ohne Rücksicht auf die daraus resultierenden Konsequenzen für alle
Studierenden in Österreich. "Der ÖH-Beitrag stellt großteils die
finanzielle Basis für die Studierendenvertretungen um
Rechtssicherheit, Anlaufstellen bei Fragen und Informationsmaterial
bieten zu können. Eine Abschaffung wäre gleichbedeutend mit einer
Selbstabschaffung der ÖH und ist strikt abzulehnen", äußert sich
Philip Flacke zum eingebrachten Ansuchen.

Neben der Haft- und Unfallversicherung dient der ÖH-Beitrag primär
dazu, den administrativen Betrieb aufrecht zu erhalten und sich
gegenüber dem Gesetzgeber und den Hochschulen für die Rechte der
Studierenden einzusetzen. "In keiner anderen Institution oder
Interessensvertretung erhält man annähernd den gleichen Mehrwert für
den zu leistenden Beitrag. Die ÖH ist die Anlaufstelle Nummer eins
wenn es um Anliegen der Studierenden geht und sie leistet seit Jahren
erfolgreiche Vertretungsarbeit auf vielen Hochschulen", lobt Flacke
die lokalen Hochschulvertretungen.

Die ÖH setzt sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen
zusammen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Rahmenbedingungen
rund um Hochschule, Studium und Unialltag zu verbessern. "Eine
Differenzierung der Mitgliedschaft würde einerseits die
Verhandlungsposition der ÖH in Vertretung aller Studierenden
schwächen und weiter zu einem administrativen Vertretungschaos
führen, wobei letztlich wiederum nur die Studierenden selbst darunter
leiden müssten", so Flacke zu der Idee den ÖH-Beitrag als freiwillig
zu gestalten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHO

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