• 11.10.2016, 11:08:32
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  • OTS0078

ÖAMTC warnt vor Wildunfällen im Herbst

Im Vorjahr passierten 274 Wildunfälle mit über 300 Verletzten

Utl.: Im Vorjahr passierten 274 Wildunfälle mit über 300 Verletzten =

Wien (OTS) - Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Am
häufigsten passieren Zusammenstöße mit Rehen – das birgt auch für
Kraftfahrer Risiken. "Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren
Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h
beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch,
Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr droht
Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. "Wenn man z. B. mit dem
Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert,
sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem
Wildtier" so Frisch. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die
Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen
relativ gering.

Im Jahr 2015 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 274
Wildunfälle, bei denen auch Personen zu Schaden gekommen sind. Es
wurden 303 Menschen verletzt und eine Person getötet. Die meisten
Wildunfälle passierten in Niederösterreich (102) vor Oberösterreich
(65), Steiermark (40), Kärnten (26), Tirol (17), dem Burgenland (12)
und Salzburg (11). Hier nicht einberechnet sind Unfälle, die nur zu
Sachschäden geführt haben, da diese in der Unfallstatistik nicht
erfasst sind. Auch für viele Tiere gingen die Unfälle dramatisch aus.
In der Jagdsaison 2015/16 verendeten im Straßenverkehr unter anderem
37.900 Rehe, 23.200 Hasen und 7.200 Fasane (Quelle: Statistik
Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).

Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht
aus, hupen

Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von
Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand
zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten. Am häufigsten passieren
Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht
die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne,
sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. "Ist ein Wildtier
in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht
ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft
es davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in
Gruppen unterwegs sind", erklärt Frisch.

Achtung – wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht
plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. "Wer
also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall
unter Umständen ein Mitverschulden", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus
Authried die rechtliche Situation. "Die Judikatur hat sich allerdings
dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem großen
und schweren Tier wie einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr
einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall
aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden
angelastet wird."

Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei
verständigen

Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach
Möglichkeit sofort an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage
einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck
absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und so schnell wie
möglich Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen,
auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte
"Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht
berühren oder mitnehmen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild
mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Wildschadenhilfe durch Kaskoversicherung & ÖAMTC-Schutzbrief

Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von
der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert,
muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann
jemand anderer dafür verantwortlich gemacht werden. Derartiges wäre
etwa bei schadhaften Wildzäunen entlang mautpflichtiger Autobahnen
denkbar. Fahrzeugschäden infolge eines Wildunfalls werden von einer
Kasko-Versicherung übernommen. Für die Kasko-Versicherung wird eine
polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.

Versicherungsschutz bietet auch der ÖAMTC-Schutzbrief. Wurde ein
Fahrzeug, das auf eine schutzbriefgeschützte Person zugelassen ist,
durch einen Wildunfall in Österreich (oder im Gültigkeitsgebiet des
Schutzbriefes im Ausland) beschädigt, werden 80 Prozent der
Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu 600 Euro rückvergütet.

Weitere Informationen online unter www.oeamtc.at.

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