• 07.10.2016, 13:51:09
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  • OTS0141

VGT überrascht Landesrätin Dunst bei Pressekonferenz: wo bleibt Tierschutz im Jagdgesetz?

Verena Dunst versprach Gatterjagd zu verbieten, wenn Gutachten entsprechend ausfallen; Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel bisher weiterhin erlaubt

Utl.: Verena Dunst versprach Gatterjagd zu verbieten, wenn Gutachten
entsprechend ausfallen; Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel bisher
weiterhin erlaubt =

Wien (OTS) - Das neue burgenländische Jagdgesetz von Landesrätin
Verena Dunst ist bereits in Begutachtung. Tierschutz enthält es
allerdings überhaupt nicht. Kein Wunder, wurde es doch von einem
Jäger geschrieben, und diese Zunft ist nicht gerade dafür bekannt,
Tierschutz Ernst zu nehmen. Nicht umsonst wurde die Jagd aus dem
Tierschutzgesetz ausgenommen. Das geplante Gesetz erlaubt die
Gatterjagd und insbesondere das Aussetzen von Fasanen, Rebhühnern und
Enten aus Massentierhaltung für den Abschuss. Deshalb nahmen einige
TierschützerInnen des VGT an der heutigen Pressekonferenz der
Landesrätin zur Zukunft des Südburgenlandes teil. Gerade im
Südburgenland werden momentan diese Zuchtvögel ausgesetzt, um gleich
darauf abgeschossen zu werden.

Die AktivistInnen konfrontierten die Landesrätin und hielten ein
Plakat „Tierschutz ins Jagdgesetz“. Dunst meinte zu Jagdgattern
wörtlich: „Ich verspreche Ihnen, wenn ich ein Gutachten bekomme, bin
ich die Erste, die die Gatterjagd verbietet, das verspreche ich
Ihnen!“ Bei der Jagd auf gezüchtete Vögel widersprach sie nicht, dass
es Tierquälerei sei und verboten gehöre. Den Abschuss von Hunden
dagegen war sie nicht bereit zu überdenken, auch wenn es sich um
Familienmitglieder handle. Da wurde das alte „Argument“ der
Jägerschaft bemüht, dass die Rehe – offenbar vorrangig – zu schützen
seien. Dass die Jägerschaft sogar zu TierschützerInnen mutiert, wenn
es darum geht, die Befriedigung der eigenen Jagdlust sicher zu
stellen, haben wir an einer Aussendung der Gatterjagdlobby zum
Welttierschutztag gesehen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Die Zeit drängt, das Jagdgesetz ist
bereits in Begutachtung. Es wäre sehr einfach, zumindest eine
Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Zuchtvögeln noch
einzufügen. Auch das Gatterjagdverbot sollte sehr einfach sein,
immerhin liegt bereits ein Gutachten eines Universitätsprofessors für
Verfassungsrecht vor, das klarstellt, dass diese Einschränkung des
Eigentumsrechts mit dem öffentlichen Interesse an Tierschutz
begründet werden kann. Es wird Zeit, dass Landesrätin Dunst nicht nur
auf die Einflüsterungen von Jagdseite hört!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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