• 06.10.2016, 14:15:37
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  • OTS0215

Amtsgeheimnis: Forum Informationsfreiheit fassungslos über Aussagen des zuständigen Kanzleramts-Beamten im Verfassungsausschuss

Laut Sektionschef sollen staatliche Aufträge mit "Informationsfreiheitsgesetz" künftig geheim gehalten werden – FOI fordert Aussetzung des Gesetzgebungsprozesses

Utl.: Laut Sektionschef sollen staatliche Aufträge mit
"Informationsfreiheitsgesetz" künftig geheim gehalten werden –
FOI fordert Aussetzung des Gesetzgebungsprozesses =

Wien (OTS) - Fassungslos über Aussagen des Cheflegisten des
Bundeskanzleramts sind die Vertreter des Forum Informationsfreiheit
(FOI) nach dem gestrigen Hearing des Verfassungsausschusses zum
geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

Der zuständige Sektionschef Gerhard Hesse hatte dort eine Bombe
platzen lassen: Verträge zu Beschaffungen und Vergaben, etwa von
Ministerien vergebene Aufträge an Berater oder die Kosten für den neu
errichteten Grenzzaun in Spielberg, sollten mit dem neuen Gesetz von
den Behörden in Zukunft geheim gehalten werden können.

Solche Informationen würden weiterhin unter Geheimhaltungsregelungen
fallen und müssten laut aktuellem Entwurf nicht beauskunftet werden,
räumte Hesse nach einer Frage von Albert Steinhauser (Grüne) ein.

Wörtlich sagte Hesse: „Nein. Die Zaunkosten in Spielfeld – ebenso wie
der Beratungsvertrag – da geht’s um ‚wirtschaftliche Interessen einer
Gebietskörperschaft‘. Ich würde überhaupt sagen, dass es
problematisch ist Vergabeverfahren nachträglich zu öffnen.“

Genau das wäre aber der Kern des Gesetzes: Eigentlich sollten damit
Korruption und Steuerverschwendung vorgebeugt werden, wie das mit
diesem Zugang zu Dokumenten und der Offenlegung von staatlichen
Beschaffungen in vielen Ländern erfolgreich üblich ist. Hier passiert
nun genau das Gegenteil.

Sofortiger Runder Tisch mit Politikern und
Journalistenorganisationen

Damit ist der vorliegende Entwurf in seinen Kernaspekten für das
Forum Informationsfreiheit unbrauchbar, der Gesetzgebungsprozess
müsse ausgesetzt werden bis das sauber geklärt ist. „Eine Regelung,
die Verträge der öffentlichen Hand vor Journalistinnen und
BürgerInnen geheim hält, führt die Idee des Rechts auf
Informationszugang ad absurdum”, sagt Josef Barth vom Forum
Informationsfreiheit. „Damit ist dieser Entwurf kein
Transparenzgesetz mehr, sondern ein Transparenz-Verhinderungsgesetz.”

Deshalb braucht nach Ansicht des FOI nun einen runden Tisch bei der
Politik, Journalisten und Bürgerrechtsvertretern – ohne die Juristen
der Verwaltung – an einem Tisch besprechen, was ein
Informationsfreiheitsgesetz leisten muss und soll, und welche
Informationen in Zukunft für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein
haben.

Politiker überließen Arbeit den JuristInnen

In all den Diskussionen in den vergangenen dreieinhalb Jahren wurde
seitens der Regierung immer wieder Sektionschef Hesse als Gegenüber
geschickt. Der ehemalige stellvertretende Kabinettschef der Kanzler
Alfred Gusenbauer und Werner Faymann hat immer wieder mitgeteilt,
dass die Sorgen und die Kritik des FOI übertrieben wären.

„Beim Hearing im Verfassungsausschuss hat sich gestern leider klar
gezeigt: Es ist noch viel schlimmer als befürchtet“, so FOI-Vorstand
Barth.

Nun wird auch das Kernproblem klar: Die Politiker dürften die Arbeit
am Informationsfreiheitsgesetz komplett genau den Verwaltungsjuristen
jener Behörden überlassen haben, die ja selbst zu Transparenz
verpflichtet werden sollen. Beim nun dreieinhalbjährigen Versuch, die
Wünsche von Bund, Ländern, Parteien und einzelnen Politikern unter
einen Hut zu bringen, wurden die wesentlichen Ziele komplett aus den
Augen verloren.

Das Forum Informationsfreiheit ist die erste Bürgerrechts-NGO für das
Recht auf Zugang zu Information und engagiert sich seit 2013 für die
Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines
Transparenzgesetzes nach internationalen Standards – eine Initiative,
die von mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.

Eine Auflistung der vom FOI geforderten Nachbesserungen gibt es unter
https://www.informationsfreiheit.at/2016/09/28/ifg-forderungen.

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