• 06.10.2016, 10:20:19
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  • OTS0071

Verkehrsministerium schickt Maßnahmenpaket für Alkohol-Wegfahrsperren in Begutachtung

Novelle des Führerscheingesetzes soll bereits Ende des Jahres im Parlament behandelt werden

Utl.: Novelle des Führerscheingesetzes soll bereits Ende des Jahres
im Parlament behandelt werden =

Wien (OTS) - Das Verkehrsministerium hat heute, Donnerstag, eine
Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) in Begutachtung geschickt, die
den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren ermöglichen wird. Eine
Verordnung zu den Details des alternativen Bewährungssystems geht
ebenfalls in Begutachtung. „Die hohe Rückfallquote bei Alkolenkern
ist eine Gefahr für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Durch
den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren verhindern wir, dass sich
Betrunkene hinters Steuer setzen können. Und wir fördern mit dem
begleitenden Mentoring-Programm ein nachhaltiges Umdenken bei den
Betroffenen“, erklärt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Jedes Jahr
wird in Österreich rund 26.000 Personen der Führerschein wegen
Alkohol am Steuer entzogen. Rund 4.000 dieser Lenkerinnen und Lenker
setzen sich noch während des Führerscheinentzugs wieder betrunken ans
Steuer. ****

Die Alkohol-Wegfahrsperren werden zunächst als fünfjähriges
Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Die
Begutachtungsdauer beträgt 4 Wochen. Die Behandlung durch den
Nationalrat ist bereits Ende des Jahres vorgesehen. Internationale
und nationale Studien belegen die Funktionalität und die Wirksamkeit
der Alkohol-Wegfahrsperren. Laut einer Studie der EU-Kommission ist
diese Wirksamkeit des alternativen Bewährungsmodells bei der
Vermeidung von Alko-Schwarzfahrten und Wiederholungsdelikten um 75
Prozent höher als ein Entzug des Führerscheins.
„Alkohol-Wegfahrsperren sind keine Straferleichterung sondern eine
Rehabilitationsmaßnahme. Die Betroffenen werden in diesem Programm
nicht alleine gelassen, sondern durch laufende Kontrollen und das
Mentoring-Programm dazu motiviert, aus ihren Fehlern zu lernen. Für
Unverbesserliche, die versuchen das System auszutricksen oder nicht
an den vorgeschriebenen Mentoring-Gesprächen teilnehmen, endet das
Bewährungsprogramm sofort“, stellt Leichtfried klar. Ein
Wiedereinstieg in das Programm ist dann nicht mehr möglich.

Vor dem Einstieg in das alternative Bewährungssystem müssen
sämtliche behördlichen Auflagen aus dem Führerscheinentzug wie etwa
amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen erfüllt
werden. Die Teilnahme am Alkolocksystem ist freiwillig und kann nach
der Hälfte des behördlich angeordneten Führerscheinentzugs –
frühestens nach zwei Monaten Entziehungsdauer – erfolgen. Durch die
Teilnahme am Bewährungssystem verlängert sich die restliche
Entziehungsdauer auf die doppelte Länge bzw. auf mindestens sechs
Monate. Die anfallenden Kosten von rund 2.500 Euro pro Jahr (Kosten
für den Ein- bzw. Ausbau der Alkohol-Wegfahrsperre, Gerätemiete,
Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins) müssen
von den TeilnehmerInnen zur Gänze selbst getragen werden.
(Schluss)

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