• 05.10.2016, 14:00:01
  • /
  • OTS0169

Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes (HSG2014) bringt Verbesserungen, offene Baustellen bleiben aber.

Änderungen ermöglichen FHs flexiblere Wahltage - Wahl der Studienvertreter per Briefwahl noch immer nicht möglich.

Utl.: Änderungen ermöglichen FHs flexiblere Wahltage - Wahl der
Studienvertreter per Briefwahl noch immer nicht möglich. =

Wien (OTS) - “Die Novellierung des HSG wird den Anforderungen,
welche durch die PädagogInnenbildung NEU entstanden sind, gerecht. Da
Lehramtsstudierende von pädagogischen Hochschulen und Universitäten
zukünftig in Bildungsclustern ihr Studium absolvieren, ist es auch
notwendig, dass deren Wahlberechtigung zur ÖH-Wahl im Gesetz geregelt
ist”, so AG-Bundesobmann Andreas Jilly.

Besonders positiv ist die Klarstellung, dass die Tätigkeit als
Studienvertreter nun nicht mehr zu einer Reduzierung der notwendigen
ECTS, sondern zu einer Anrechnung mit Zeugnis kommt. Damit wird
gewährleistet, dass der Bildungsabschluss auch international
Anerkennung findet, so Jilly.

Eine weitere Änderung betrifft die Wahltage: Derzeit finden die
ÖH-Wahlen jeweils an drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag statt.
Künftig sollen Wahlkommissionen an Pädagogischen Hochschulen,
Fachhochschulen, Privatunis und der Donauuniversität Krems, an denen
berufsbegleitende oder duale Studiengänge eingerichtet sind, den
ersten und/oder zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der Vorwoche
vorziehen dürfen. So sollen Studierende, die nur am Wochenende an die
Hochschulen kommen, vor Ort an der Wahl teilnehmen können.

"Bisher wurde keine Rücksicht auf die Gegebenheiten
berufsbegleitender Studierender genommen, durch die Änderungen
erhoffen wir uns an den betroffenen Hochschulen einen Anstieg der
Wahlbeteiligung", so Jilly. Auch die Möglichkeit nun mittels
Bürgerkarte oder per Handy-Signatur Anträge zu unterzeichnen ist ein
Schritt in die richtige Richtung. Bei der Briefwahl wurde auf die
Problematik, welche bei der Bundespräsidentenwahl entstanden ist,
eingegangen, um vergleichbaren Problemen bei der nächsten ÖH-Wahl
vorzubeugen.

Zu bedauern ist, dass die Novellierung nicht auf die offenen
Baustellen bei der Briefwahl eingeht. Die Wahl der Bundesvertretung
und Universitätsvertretung per Briefwahl ist zwar möglich, nicht
aber die Wahl der Studienvertreter. "Es gibt keinen vernünftigen
Grund, die Wahl der Studienvertretung aus der Briefwahl auszunehmen.
Hier werden wir weiter Druck machen, damit es bei der nächsten
Novelle des HSG eine dementsprechende Änderung gibt", betont Jilly.
Das Bestreben der AktionsGemeinschaft nach einer Regelung, welche die
missbräuchliche Finanzierung allgemeinpolitscher Projekte durch die
ÖH einen Riegel vorschiebt, wurde bedauerlicherweise nicht in das HSG
aufgenommen So ist es noch immer möglich, dass Gelder aus den
ÖH-Beiträgen für ideologische Projekte missbraucht werden, die
nichts mit Hochschulpolitik zu tun haben. “Es braucht eine
Konkretisierung des allgemeinpolitischen Mandats, Finanzdebakel wie
das Café Rosa dürfen nicht mehr vorkommen. Wir werden daher weiter
darauf drängen, dass hier Änderungen vorgenommen werden und das Geld
der Studierenden vor missbräuchlicher Verwendung durch linke
ÖH-Fraktionen geschützt wird”, so Jilly abschließend.

Die AktionsGemeinschaft ist die größte Studierendenfraktion in der
Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft und stellt an
mehreren Hochschulen die Exekutive.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AGP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel