• 03.10.2016, 10:24:12
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  • OTS0054

ANIMAL SPIRIT: Kein Schächt-Schlachthof in Laaben!

Petition gegen türkischen Schlachthof in der Gnadenhof-Gemeinde

Utl.: Petition gegen türkischen Schlachthof in der
Gnadenhof-Gemeinde =

Laaben (OTS) - Wie die Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT kürzlich
erfahren mußte, hat der türkische Landwirt Nihal Özay, der in
Brand-Laaben – dem Heimatort des Gnadenhofes „Hendlberg“ von ANIMAL
SPIRIT – einen Hof mit Mastrindern und Schafen gepachtet hat, um die
Errichtung eines Schlachtraumes auf seinem Hof angesucht. Da dieser
„Landwirt“ auch zwei Kebap-Stände (das sind türkische Verkaufsstände
u.a. für nach muslimischem Ritus betäubungslos geschächtetes
Halal-Fleisch) in Wien betreibt, liegt die Vermutung nahe, daß die
Tiere auf seinem Hof geschächtet, also ohne Betäubung getötet, werden
sollen. Der Verein hat daher jetzt eine neue Petition dagegen online
gestellt, siehe http://bit.ly/2dzsls9.

Dazu der Tierarzt und Obmann von ANIMAL SPIRIT, Dr. Franz-Joseph
Plank: „Diese Tötungsmethode bedeutet für die Tiere einen - durch
Kehl-Schnitt und langsames Ausbluten - noch weitaus schmerzvolleren
und qualvolleren Tod als in „normalen“ Schlachthäusern, wo in
Österreich zumindest eine Betäubung vor dem Entbluten gesetzlich
vorgeschrieben ist (siehe auch www.pro-iure-animalis.de/schaechten).
Es kann nicht sein, daß Religion, welchen Glaubens auch immer, solche
offensichtlichen Tierquälereien rechtfertigt. Wir protestieren daher
gegen diese barbarische Art des Tötens und fordern die Gemeinde
Laaben sowie den zuständigen Verantwortlichen in der Landesregierung
St. Pölten (NÖ Gebietsbauamt III) auf, dem Bauansuchen für diesen
Schlachtraum nicht stattzugeben!“

Betäubungsloses Schächten - anachronistische, sinnlose und
extreme Tierquälerei

Zur Erläuterung: Beim betäubungslosen „rituellen“ Schächten werden
dem betroffenen Tier (Schaf, Ziege oder Rind) bei vollem Bewußtsein
mit einem langen Messer die Halsschlagadern, die Luft- und
Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge bis zur
Wirbelsäule durchtrennt. Diese Tiere leiden insbesondere bei nicht
fachgerechter Durchführung minutenlang unter extrem starken
Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Der Tod tritt durch langsames
Verbluten ein. Schächten ist noch immer traditioneller Bestandteil
vieler Religionen: Bei der muslimischen Halal-Schlachtung müssen die
Tiere beispielsweise nach Mekka ausgerichtet sein und dürfen nur von
einem Muslim geschlachtet werden. Auch Anhänger jüdischen Glaubens
praktizieren nach dem jüdischen Ritus das Schächten.

Bei einer „normalen Schlachtung“ sterben die Tiere ebenfalls durch
Verbluten. Hier werden jedoch – bei sachgerechter Ausführung - durch
eine zuvor ausgeführte Betäubung (Bolzenschuß ins Gehirn,
Elektroschock oder mittels Gas) das Schmerzempfinden und die
Wahrnehmung des Tieres weitestgehend ausgeschaltet. In Österreich
ist die Betäubung aus Tierschutzgründen nach § 32 Tierschutzgesetz
grundsätzlich vorgeschrieben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch im
Abs 5 für „rituelle Schlachtungen“ Ausnahmen: Aufgrund „zwingender
religiöser Gebote“ dürfen unter bestimmten Voraussetzungen
Schlachtungen auch ohne vorherige Betäubung vorgenommen werden; „dazu
gehört u.a. die Vorschrift, daß `die Tiere unmittelbar nach dem
Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden` (sog. post
cut-stunning) – eine völlig absurde, da praxisferne Vorschrift, die
lediglich das Einknicken unserer Gesetzgeber vor anachronistischen,
nicht mehr zeitgemäßen extremen Tierquälereien religiöser
Minderheiten symbolisiert“, so Dr. Plank weiter.

„ANIMAL SPIRIT lehnt betäubungsloses Schlachten generell ab. Es
bedeutet grausame Tierquälerei und ist ein archaischer Ritus, der im
21. Jahrhundert nichts mehr verloren hat. Wir fordern daher – wie
z.B. in den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Norwegen, Island und
Liechtenstein, sowie in Schweden, Dänemark, Holland und Polen bereits
durchgesetzt - endlich ein ausnahmsloses Schächtverbot auch im
österr. Tierschutzgesetz! Wir sind weder ausländerfeindlich noch
antisemitisch, stellen aber diese Forderung für die unschuldigen
Opfer, die Tiere, welche ihre Anklage gegen diese barbarische
Tradition nicht selbst vertreten können“, so Dr. Plank abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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