• 30.09.2016, 18:45:27
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  • OTS0249

SP-Gremel zu Dringlicher Anfrage: Arme Menschen stellt man nicht an den Pranger!

Wien (OTS/SPW-K) - SP-Landtagsabgeordneter Marcus Gremel bekräftigt,
dass die geäußerten Mutmaßungen haltlos sind und greift als Beispiel
die Anschuldigung ‚der Willkür bei der Vergabe der
Einrichtungspauschale’ heraus. „Die Pauschale in der Höhe von 1.500
Euro, die in Ihren Augen vor allem an Asylberechtigte völlig
willkürlich vergeben wird, ohne dass diese irgendwelche Rechnungen
vorlegen müssen. Ich gehe davon aus, dass sie sich hier auf die
einmalige Unterstützung bzw. Hilfe durch die MA 40 „für besondere
Lebenslagen beziehen“.

Im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) §39 ist klar geregelt, wer
aus welchem Grund eine einmalige Unterstützungsleistung erhalten
kann. Sie ist für Menschen vorgesehen, die aufgrund ihrer
persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder
infolge außergewöhnlicher Ereignisse von Armut oder sozialer
Ausgrenzung betroffen sind. Gremel nimmt ein aktuelles Beispiel eines
Ansuchens einer syrischen Familie heraus: „Sie beziehen
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), stellten ein Ansuchen auf
Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung sowie die Übernahme der
Kaution und Vergebührung.“

Die Antwort kam prompt: „Hilfe in besonderen Lebenslagen ist als
einmalige finanzielle Unterstützung bei unvorhergesehenen und
unverschuldeten Notlagen gedacht. Dass bei der Anmietung einer
Wohnung Kosten entstehen ist absehbar, weshalb hierbei nicht von
einer unvorhergesehen oder unverschuldeten Notlage ausgegangen werden
kann. Zudem sind etwaige Förderungen immer im Vorhinein mit der MA40
abzuklären, nachträglich ist das nicht möglich. Aus dem genannten
Grund muss ihr Ansuchen für die Übernahme der Kaution und der
Mietvertragsvergebührung abgelehnt werden.“

„Wenn man diese Zeilen hört, wird man wohl kaum davon sprechen
können, dass hier irgendwelche Unterstützungsleistungen willkürlich
und ohne die Vorlage irgendwelcher Belege ausbezahlt werden. Das
Gegenteil ist der Fall“, so der SP-Landtagsabgeordnete und führt
weiter aus: „Wie der Begriff Mindestsicherung schon sagt, ist diese
soziale Leistung das Mindeste, was Menschen für die Absicherung ihrer
Existenz brauchen. „Es ist das Mindeste, um Menschen vor absoluter
Armut und Obdachlosigkeit zu schützen.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS1

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