- 30.09.2016, 17:02:50
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- OTS0239
9. Wiener Landtag (7)
Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966
Utl.: Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 =
Wien (OTS/RK) - LAbg Markus Ornig, MBA (NEOS) hielt eingangs fest,
das Thema Schanigärten sei „kafkaesk“. Der vorliegende Entwurf solle
eine Erleichterung für die Wirtschaft und die Verwaltung bringen.
Laut Gastronomie bliebe aber die Bürokratie beziehungsweise werde
diese noch komplizierter und die Abgaben werden erhöht. Dieses Gesetz
stelle keine Erleichterung für die Wirte dar. Er sprach von
„Verschlimmbesserung“, daher könne diesem Gesetz nicht zugestimmt
werden.
LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) begrüßte, dass endlich Bewegung
in die Schanigarten-Diskussion gekommen sei, allerdings „in die
falsche Richtung“. Die Öffnung in den Wintermonaten sowie die
Beheizungsmöglichkeiten seien erste Schritte, die Abgabenhöhe müsse
jedoch hinterfragt werden, da beispielsweise Wirte nun das Zehnfache
an finanziellen Belastungen hätten. Daher „müsse man zurück an den
Start“, so Juraczka.
LAbg DI Martin Margulies (Grüne) meinte, nach vielen Jahren
gemeinsamer Arbeit sei nun endlich eine Winteröffnung möglich und von
Seiten der Opposition werde nur „genörgelt“. Klar sei für ihn, dass
öffentlicher Raum nicht umsonst zur Verfügung gestellt werden könne.
Er verteidigte unter anderem die Anhebung von einem auf zehn Euro.
Für StRin Ursula Schweiger-Stenzel (FPÖ) ist der vorliegende
Gesetzesentwurf der Versuch die „Quadratur des Kreises“ zu schaffen.
Schanigärten seien für BewohnerInnen aber auch für den Tourismus sehr
wichtig. In guten Lagen wäre die Erhöhung der Anhebung sicher „kein
Problem“ aber für kleinere Gaststätten in Nebengassen stelle das eine
„enorme Kostenexplosion“ dar. Es gebe eine „überbordende“ Bürokratie
für die Wirtschaft, diese betreffe eben auch die Wirte, so
Schweiger-Stenzel.
Aus Sicht von LAbg Kommerzialrat Friedrich Strobl (SPÖ) sei dieses
neue Gesetz „sehr gelungen“. Man habe es sich nicht einfach gemacht,
es war ein Prozess, bei dem alle Betroffenen eingebunden worden
seien. Herausgekommen ist ein Gesetzesentwurf, in dem sich alle
Beteiligten wieder finden würden. Bezüglich der Abgaben hielt er
fest, dass es nun eine Regelung mit zwei Euro, zehn Euro und 20 Euro,
je nach Lage gebe. Dies sei aus Sicht der Wirtschaftstreibenden eine
vertretbare Lösung, so Strobl.
LAbg Dominik Nepp (FPÖ) kritisierte das „Verständnis fürs Sparen“
der Grünen. Nur an der „Gebührenschraube“ zu drehen, habe nichts mit
Sparen zu tun. Unternehmer seien jetzt schon enorm belastet durch
Abgaben, daher könne einer weiteren nicht zugestimmt werden. Weiters
forderte er die Absetzung des Valorisierungsgesetzes und brachte
einen Antrag dazu ein. Das Valorisierungsgesetz sei nicht der
„Weisheit letzter Schluss“ - damit könne das Steuerloch nicht
gestopft werden.
LAbg Mag. Martin Hobek (FPÖ) kritisierte, dass auf die Interessen
für behinderte Menschen nicht eingegangen worden sei. Als Beispiel
nannte er blinde Menschen, die sich im Winter bei den Schanigärten
verletzen könnten.
Für Amtsf. StRin Renate Brauner (SPÖ) gehe es nicht nur um
wirtschaftliche Interessen, sondern eben auch um die der
AnrainerInnen. Mit diesem Gesetz sei es gelungen, unterschiedliche
Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Neben der vereinfachten
Zahlung der Abgaben bringe das neue Gesetz für die Wirte auch einen
Bürokratieabbau. Betreffend den öffentlichen Raum hielt sie fest, in
„schlechten Lagen“ im ersten Bezirk - sofern es diese überhaupt gebe
– betrage die Abgabe zwei Euro. Da könne man nicht von überbordenden
Belastungen sprechen. Abschließend hielt sie fest, dass es Regelungen
für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gebe.
Abstimmung: Die Gesetzesänderung wurde in sogenannter Erster
Lesung beschlossen. Für die sogenannte Zweite Lesung fehlte die
erforderliche Zweidrittelmehrheit. Somit wird der Gesetzesbeschluss
in der nächsten Sitzung des Wiener Landtags behandelt werden. Der
Antrag betreffend Abschaffung des Valorisierungsgesetzes erhielt
keine Mehrheit.
Änderung Wiener Vergnügungssteuer
StR Mag. Gernot Blümel, MBA (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass einer
langjährigen Forderung seiner Fraktion nun „endlich“ zugestimmt
werde. Ein Viertel dieser Steuer sei für die Einhebung aufgebracht
worden, daher sei die Abschaffung der Vergnügungssteuer längst
überfällig gewesen. Es sei ein guter Tag für die Wiener Unternehmer,
daher solle man „gleich andere Steuern auch abschaffen“, wie
beispielsweise die Luftsteuer, so Blümel.
LAbg Peter Kraus, BSc (Grüne) sprach von einer spürbaren
Erleichterung für viele Menschen, die in dieser Stadt tätig sind. Es
sei auch ein Ausdruck von Freiheit, da man ein Vergnügen wie
beispielsweise das Tanzen nicht besteuern könne. Abschließend sprach
er auch sich für eine Entlastung der Verwaltung aus.
Für LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) war es ein guter Tag, da
Steuern „entsorgt“ wurden. Dies solle fortgesetzt werden, weshalb er
zwei Anträge einbrachte: Einerseits zur „Entlüftung“ der Steuern,
andererseits zur Aufhebung des Valorisierungsgesetzes.
Abstimmung: Das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Die Anträge
fanden keine Mehrheit.
(Forts.) mak/buj
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