• 30.09.2016, 14:51:21
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  • OTS0206

Grüne/Johann: „Leyroutz-Kommentar zu Naturschutzgesetz zeugt von Unwissen und Ignoranz“

Kärntner Naturschutzgesetznovelle beinhaltet Abänderungen, aber keine Verlängerung

Utl.: Kärntner Naturschutzgesetznovelle beinhaltet Abänderungen,
aber keine Verlängerung =

Klagenfurt (OTS) - „Die Stellungnahme von FP-Klubobmann Leyroutz zur
vorliegenden Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes zeugt von
grobem Unwissen und von Ignoranz gegenüber den Anliegen des
Naturschutzes“, erklärt der grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende
des Umweltausschusses im Kärntner Landtag Michael Johann. „Oder wie
der Lateiner sagt: Si tacuisses, philosophus mansisses!“

„Die Länge des Kärntner Naturschutzgesetzes zu kritisieren zeugt von
mangelnder Sachkenntnis, denn diese ändert sich durch die vorliegende
Novelle nur unwesentlich – kein einziger neuer Paragraf kommt dazu“,
klärt Johann den FP-Klubobmann auf.

„Das Kärntner Naturschutzgesetz ist schon derzeit länger als das
Salzburger Naturschutzgesetz. Das liegt daran, dass der Schutz der
Naturhöhlen im Kärntner Naturschutzgesetz bereits integriert ist, es
in Salzburg aber zusätzlich ein eigenes, umfangreiches
Naturhöhlengesetz gibt – also zwei Gesetze statt einem.“ Johann
findet das auch deswegen bemerkenswert, weil die FPÖ bei den
Naturhöhlen in einem Antrag zusätzliche Schutzvorschriften – also
mehr Bürokratie - gefordert hat, obwohl die meisten HöhlenexpertInnen
die bestehenden Bestimmungen für durchaus ausreichend halten.

„Die Behauptung, dass beim Naturschutzbeirat neue Stellen geschaffen
würden entbehrt jeder Grundlage, weil hier kein Personal dazu kommt.
In der Novelle werden nur die Funktion und der Aufgabenbereich der
bereits bestehenden Geschäftsstelle gesetzlich geregelt“, stellt
Johann richtig. „Dass die vorliegende Novelle wirtschaftsfeindlich
wäre, muss klar verneint werden. Im Gegenteil! Einer der zentralen
Punkte ist eine Entschädigungspflicht des Landes gegenüber
Grundeigentümern für Wirtschaftserschwernisse und Vermögensnachteile
in Europaschutzgebieten. Das ist eine deutliche Verbesserung für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gegenüber dem Status Quo!“

„Die Schnellstraße S36 heißt in Kärnten übrigens S37, soviel zu den
unpräzisen Recherchequalitäten des FP-Klubs“, so Johann abschließend.

(Schluss)

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