• 29.09.2016, 09:00:16
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  • OTS0015

Monitoringausschuss besorgt über Situation von Flüchtlingen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch für Flüchtlingshilfe und Asyl

Utl.: UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch für Flüchtlingshilfe
und Asyl =

Wien (OTS/BMASK) - Anlässlich des „Langen Tags der Flucht“, der am
30. September 2016 zum fünften Mal unter der Schirmherrschaft des
UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR stattfindet, weist der
Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auf die extreme Lage von Menschen hin,
die sich auf der Flucht befinden und in irgendeiner Form behindert,
chronisch krank oder schwerst traumatisiert sind.****

Bereits vor einem Jahr wies der Monitoringausschuss auf
Versäumnisse und Unzulänglichkeiten in der Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen und AsylwerberInnen mit Behinderungen hin.
„Bedauerlicherweise“, so Christina Wurzinger, Vorsitzende des
Ausschusses, „sind in Bezug auf den damals aufgezeigten
Handlungsbedarf wenige Fortschritte zu verzeichnen.“

Immer noch werden in der österreichischen Asylstatistik keine
aussagekräftigen Daten über Flüchtlinge mit Behinderungen gezielt
erhoben. „Dies“, so Wurzinger, „erschwert die Planung und
Budgetierung entsprechender Maßnahmen, wie etwa barrierefreie
Unterkünfte, Sprachkurse für Flüchtlinge mit unterschiedlichem
Kommunikationsbedarf, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder die
Bereitstellung angemessener, inklusiver Bildungsangebote.“

Eine entsprechende Umsetzung von Artikel 11 der
UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre
Notlagen) sowie der EU-Aufnahmerichtlinie für Flüchtlinge mit
erhöhtem Schutzbedarf erfolgt seitens des Bundes und in den einzelnen
Bundesländern sehr unterschiedlich oder kaum. „Weder die
Erstaufnahmezentren des Bundes“, weist Wurzinger hin, „noch die
allermeisten Flüchtlingseinrichtungen entsprechen dem Prinzip der
Barrierefreiheit.“ Die Bundesregierung sei daher gefordert, Standards
zu Barrierefreiheit vorzugeben und einzufordern, und insbesondere in
der Erstaufnahme und Bundesbetreuung eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Der Monitoringausschuss warnt allerdings auch vor Bestrebungen,
im Flüchtlingsbereich auf einige wenige „Sonder“-Einrichtungen für
Flüchtlinge mit Behinderungen zu setzen statt auf inklusive Angebote.
Auch dies widerspricht laut Wurzinger den Vorgaben der Konvention zu
Gleichberechtigung, Nicht-Diskriminierung und dem Leben in der
Gemeinschaft. Segregation in neuer Form könnte das Ergebnis sein und
beträfe Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf ganz besonders.

Wurzinger abschließend: „Das vergangene Jahr war sicherlich durch
viele Herausforderungen geprägt. Ganz deutlich hat sich bestätigt,
dass Strategien, Katastrophenschutzpläne, Unterkünfte usw. von Anfang
an inklusiv, barrierefrei und in Zusammenarbeit mit
SelbstvertreterInnen entwickelt werden müssen, um auch in
Krisensituationen in Einklang mit den Menschenrechten handeln zu
können und niemanden zu vergessen.“ (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO

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