• 20.09.2016, 12:26:22
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  • OTS0108 OTW0108

ARA und EU Kommission beenden Kartellverfahren einvernehmlich

Wien (OTS) - Entscheidung für Settlement zum Schutz des erfolgreichen
Recyclingsystems und aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und
MitarbeiterInnen.

Im seit knapp sechs Jahren laufenden Verfahren der EU Kommission
gegen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA), einem Non-Profit
Unternehmen im Eigentum der österreichischen Wirtschaft, ist nun eine
einvernehmliche Beendigung fixiert worden. Stein des Anstoßes war der
angebliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der
Haushaltssammlung von Metall- und Leichtverpackungen.

Dieser Schlussstrich stellt die Bereinigung einer zehn Jahre
zurückliegenden Altlast dar, die die ARA im Jahr 2008 im Zuge der
Fusion mit der ARGEV Verpackungsverwertungs GmbH geerbt hatte.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob es technisch, juristisch und
wirtschaftlich möglich war, parallele Sammeleinrichtungen zur
bestehenden Leicht- und Metallverpackungssammlung der ARA aufzubauen.
Diese sogenannte Duplizierung wurde bereits durch die Novelle des
Abfallwirtschaftsgesetzes 2013 ausdrücklich ausgeschlossen, sodass
die Entscheidung für Österreich heute nur noch historische Bedeutung
hat.

Die ARA hat sich aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und
MitarbeiterInnen und zum Schutz des erfolgreichen Recyclingsystems
für den Kompromiss entschlossen. Nach eingehender Abwägung hat die
Hauptversammlung die einvernehmliche Beendigung als wesentlich
vorteilhafter für ihre Kunden und die Gesellschaft eingeschätzt als
eine konfrontative Fortsetzung des Verfahrens. Basis dieser
Entscheidung war der unvollständige Rechtsschutz, die lange
Verfahrensdauer im Falle einer Klage auf Nichtigerklärung einer
Entscheidung der EU Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union
und die mögliche maximale Bußgeldhöhe. ARA hält jedoch ihre
Rechtsansicht aufrecht, dass das Verhalten der ARGEV nicht ursächlich
dafür war, dass Mitbewerber erst nach Inkrafttreten der AWG-Novelle
in den Markt eingetreten sind. Diese Frage lässt auch die EU
Kommission in ihrer Entscheidung offen.

Die Verfahrensbeendigung umfasst u. a. eine Geldbuße von € 6,015 Mio.
Das Bußgeld wird zur Gänze aus dem Konzerneigenkapital geleistet und
hat keinen Einfluss auf die ARA Tarifgestaltung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ALT

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