• 20.09.2016, 10:14:26
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Illegale Schlingenfalle: Wiener Tierschutzverein rettet Fuchs

Unfassbarer Fall von Tierquälerei: Fuchsmännchen aus illegaler Schlingenfalle befreit. Wildtier erholt sich im Wiener Tierschutzverein.

Utl.: Unfassbarer Fall von Tierquälerei: Fuchsmännchen aus illegaler
Schlingenfalle befreit. Wildtier erholt sich im Wiener
Tierschutzverein. =

Vösendorf (OTS) - Am Montagnachmittag hatte der Wiener
Tierschutzverein (WTV) einen besonders schweren Fall von Tierquälerei
zu behandeln. Ein Fuchsmännchen hatte sich am Friedhof in Ober Sankt
Veit (13. Wiener Gemeindebezirk) in einer illegalen Schlingenfalle
aus Draht, die an einem Zaun montiert war, verfangen.
Friedhofsmitarbeiter entdeckten das schwer verletzte Tier und
alarmierten die Feuerwehr, welche wiederum die Tierrettung
verständigte. Der Fuchs konnte aus dem Zaun geschnitten werden und
wurde umgehend zur Versorgung in den Wiener Tierschutzverein
gebracht.

Dort offenbarte sich erst das ganze Ausmaß der Verletzungen: Das
völlig erschöpfte Tier wies neben multiplen Abschürfungen und
Einschnitten auch mehrere Hämatome an Bauch, Rücken, Schwanz,
Geschlechtsorganen und Hinterläufen auf. Wie ein Röntgen ergab, ist
auch das rechte Bein unterhalb des Sprunggelenks gebrochen. Da sich
bereits Parasiten um die Wunden angesammelt hatten, dürfte der Fuchs
schon mehrere Stunden ums Überleben gekämpft haben. Die
WTV-Tierärztin konnte das Tier schließlich aus der Drahtfalle
befreien. Außerdem wurden die Verletzungen versorgt und die Wunden
desinfiziert. Die Veterinärin ist sehr optimistisch, dass das Tier
wieder vollständig genesen wird.

Der Fuchs ist mittlerweile im Kleintierhaus des WTV untergebracht.
Aufgrund seiner Verletzungen wurden ihm acht Wochen strenge Boxenruhe
(konservative Frakturbehandlung) verordnet. Danach wird er noch für
mindestens zwei weitere Wochen beobachtet werden müssen, ehe er
wieder in die Freiheit entlassen werden kann.

Schlingenfallen illegal

Schlingenfallen sind in Österreich streng verboten, da sie unfassbare
Qualen bei Tieren verursachen. Umso unvorstellbarer ist die Tatsache,
dass Menschen eine derartige Barbarei in Kauf nehmen. „All jenen, die
diese widerwärtigen Praktiken anwenden, sei gesagt: Tierquälerei wird
mittlerweile mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren
bestraft. Der Wiener Tierschutzverein wird, sofern eine Ausforschung
der Täter oder Täterinnen möglich ist, nicht zögern alles zu tun, um
die Schuldigen ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dass dieser Fall
ausgerechnet auf einem Friedhof, der eigentlich ein Ort der Besinnung
und Friedfertigkeit sein soll, passiert, wiegt doppelt schwer“, sagt
WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WTV

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