Stundensatz von EUR 1.329.- für das BG Mödling völlig legal. 7 Stunden für 9.526.-
Utl.: Stundensatz von EUR 1.329.- für das BG Mödling völlig legal. 7
Stunden für 9.526.- =
Wien (OTS) - Fr. N. wurde im Bekanntenkreis ein Wiener Rechtsanwalt
empfohlen. Im Rahmen schwieriger arbeitsrechtlicher Probleme war sie
auf der Suche nach einem passenden Rechtsanwalt. Zu einer mündlichen
oder schriftlichen Mandatserteilung kam es nie. Das erste
telefonische Gespräch war freundlich. Es folgten zwei weitere
Vorgespräche, um abzuklären, ob der Anwalt für den komplexen Fall der
geeignete wäre: In Summe (inkl. dem Erstgespräch) laut Anwalt 7
Stunden + 10 Min. Mehr als ein Jahr später bekam sie die Rechnung
präsentiert: satte 9.526,56.- Euro! Selbst das 5 Minuten-Telefonat
des Anwaltes mit der Klientin (aufgerundet auf 10 Min.), bei dem er
bezüglich einer Mandatserteilung nachfragte, wurde mit EUR 222,-
verrechnet. Die verunsicherte Frau war bereit, den Betrag von EUR 300
pro Stunde zu zahlen, der ihr im Erstgespräch als Stundenhonorar
genannt wurde. Dies war dem Anwalt zu wenig, er forderte über EUR
1.300 pro Stunde. Der Anwalt war für die Frau nie aktiv geworden,
hatte keinen Schriftsatz erstellt. Mündlich oder schriftlich
mitgeteilte Ergebnisse seiner behaupteten “intensiven rechtlichen
Prüfungen” gab es nicht. Überhaupt hat die Frau ein ganzes Jahr
nichts von ihm gehört. Die Leistung des Anwalts war für die Frau
nicht zu erkennen, folglich verweigerte sie die Zahlung, die über das
Stundenhonorar von EUR 300.- hinausging; der Anwalt klagte und bekam
beim BG Mödling sogar Recht, womit sich der Gesamtschaden inkl.
Prozeßkosten auf über EUR 19.000.-erhöhte.
VKI interessiert sich nicht für Rechtsanwalts-Honorare
Die Betroffene wandte sich auch vertrauensvoll an den VKI. Der
quittierte ihre Anfrage mit dem Hinweis, dass zu
Rechtsanwaltshonoraren keine Beratung durchgeführt werde: sie solle
einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens nehmen oder sich an die
Anwaltskammer wenden. Während Privatpersonen bezüglich Verträgen
einen höheren Schutz genießen als Unternehmen, versagt bei
Anwaltskosten der Konsumentenschutz offensichtlich. Hingewiesen
wurde, dass man sich sofort beim ersten Telefonat mit einem
Rechtsanwalt die zu erwartenden Kosten dieses Telefonates schriftlich
(!) bestätigen lassen solle.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau hat gegen das Urteil
Berufung eingelegt. “Ich bin gespannt, ob es als rechtens beurteilt
wird, dass ein Anwalt ohne Mandatserteilung, ohne erkennbaren Output,
einfach so hinterher, weil ich ihm offensichtlich den Auftrag nicht
erteilt habe, EUR 9.526,56.- verrechnen kann. – Wenn das wirklich so
hält, kann man nur sagen: Vorsicht Rechtsanwalt!” Ein
Disziplinarverfahren gegen den Anwalt bei der Wiener
Rechtsanwaltskammer ist anhängig.
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