- 16.09.2016, 09:59:08
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Alten- und Pflegeheime: Schluss mit dem FPÖ-Vorwurf von Wahlmanipulation!
Das demokratische Grundrecht der Heim-Bewohnerinnen und Bewohner muss gewahrt werden
Utl.: Das demokratische Grundrecht der Heim-Bewohnerinnen und
Bewohner muss gewahrt werden =
Wien (OTS) - Die FPÖ spricht seit Wochen von Wahlmanipulationen in
Pflegeheimen und von Anzeigen, spart aber mit Details und legt keine
Beweise vor. In den letzten Tagen flatterten auch
„Informationsschreiben“ zur Abhaltung der Wahl im Auftrag der FPÖ in
die Heime. Vertreter der Alten- und Pflegeheime Österreichs wehren
sich nun entschieden und stellen sich hinter ihre Mitarbeiter und
Bewohner. Das demokratische Grundrecht pflegebedürftiger Menschen
muss gewahrt bleiben!
Seit Anfang Juli sehen sich Österreichs Alten- und Pflegeheime medial
mit Meldungen konfrontiert wie „Wahlmanipulation: FPÖ sammelt
Hinweise aus Pflegeheimen“, „FPÖ bringt Anzeigen wegen
Wahlmanipulation ein“, „Hofer: "Wahlmanipulation in Pflegeheimen".
„Schluss damit!“, wettert nun Markus Mattersberger, Präsident des
Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs. „Die FPÖ und
Dr. Böhmdorfer stellen seit Wochen Behauptungen auf, die sie bislang
nicht belegen konnten. Uns sind keine Anzeigen bekannt. Was hier
geschieht, ist Rufschädigung an den Alten- und Pflegeheimen“.
Mattersberger vermutet, dass hier massiv versucht wird, ein
demokratisches Grundrecht der Heimbewohner zu beschneiden und
Mitarbeiter einzuschüchtern und daran zu hindern,
Unterstützungsleistungen zu erbringen – „Das ist in einem Rechtsstaat
inakzeptabel“!
Generalverdacht ohne Beweise
Mattersberger fordert Böhmdorfer und die FPÖ auf, endlich Belege für
ihre Behauptungen vorzulegen oder sich für ihre Anschuldigungen
öffentlichen zu entschuldigen. Insbesonders geht es ihm um den
Vorwurf, in Pflegeheimen seien "ohne Wissen der betroffenen Personen"
Briefwahlkarten in großem Stil bestellt worden. Diesen
Generalverdacht gegen die Heime schließt der Präsident des
Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs entschieden
aus und stellt sich damit hinter die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Er glaubt, "dass die FPÖ die Gelegenheit nutzt", um die
vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Formalfehler bei der
Präsidentenwahl in der öffentlichen Meinung um den Vorwurf der
"Wahlmanipulation mit Wahlkarten" zu verstärken, weil sie die
Wahlkarten abschaffen will.
Unterstützung für Heimbewohner mit körperlichen
Einschränkungen
Wahlberechtigte müssen ihre Wahlkarte ausdrücklich selbst anfordern.
Eine Unterstützungs¬leistung bei der Beantragung, wenn die
Heimbewohnerin auf Grund körperlicher Einschränkungen dazu nicht in
der Lage ist, ist jedoch zulässig, sofern dies zweifelsfrei dem
geäußerten Willen der Antragstellerin entspricht. „Uns ist natürlich
bewusst, dass dies eine hohe Sensibilität unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erfordert. Diese bringen sie jedoch auch mit! Krank
sein und alt sein darf per se nicht bedeuten, von demokratischen
Grundrechten und Pflichten ausgeschlossen zu sein“, betont
Mattersberger und ergänzt „Wir haben das mit dem Innenministerium in
Detail geklärt“.
Ein „Informationsblatt“ oder eine Drohung von Dr. Böhmdorfer an
die Heime?
In den letzten Tagen flatterte nun ein Schreiben von Dr. Böhmdorfer
im Auftrag der FPÖ in die Alten- und Pflegeheime – mit der
Aufforderung um rechtzeitige Verteilung an die Mitarbeiter und um
Bekanntmachung im Haus bzw. einen Aushang am Schwarzen Brett. In
diesem Schreiben nahm er Bezug auf das Urteil des VfGh vom 1.7.2016,
wonach lt. Böhmdorfer jegliche Unterstützungsleistung bei der Wahl
untersagt sei und bei vorsätzlicher Begehung bereits der
Straftatbestand der Wahlfälschung nach § 266 StGB oder der
Wahlbehinderung nach § 262 StGB (Strafgesetzbuch) erfüllt werde.
Bestürzte Reaktionen im Bundesverband der Alten- und
Pflegeheime
„Ich halte das für eine bewusste Falschinterpretation um viele
Heimbewohner des Wahlrechts zu berauben", so Mattersberger bestürzt,
denn Unterstützung sei durchaus erlaubt, lediglich die Unterschrift
sei tatsächlich vom Antragsteller selbst zu tätigen – „Das wird auch
so gelebt in den Heimen! Uns mitzuteilen, wie die Wahl korrekt und
rechtskonform abzuhalten ist, obliegt dem Innenministerium und
niemandem sonst! Für uns zählt einzig die Vorgabe des
Innenministeriums – und daran halten wir uns!“, erklärt Mattersberger
entschieden.
Leitlinie zur Abhaltung von demokratischen Wahlen in den
Alten- und Pflegeheimen
Schon seit einigen Wochen stellt der Bundesverband eine Leitlinie zur
Abhaltung von demokratischen Wahlen in den Alten- und Pflegeheimen
auf seiner Webpage und per Newsletter allen Heimen und interessierten
Bürgern zur Verfügung (www.lebensweltheim.at). Sie wurde in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres, Abteilung für
Wahlangelegenheiten erstellt und ist konkret auf die Erfordernisse
der Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen
abgestimmt. „Das Wahlrecht der Staatsbürger – ob sie 16 oder 100
Jahre alt sein mögen, daheim oder im Pflegeheim leben –, ist eine
tragende Säule der Demokratie und zählt zu den politischen
Grundrechten. Eine rechtskonforme Durchführung der Wahlen in unseren
Heimen ist uns daher ein besonderes Anliegen“, so Mattersberger
abschließend.
Über Lebenswelt Heim:
Lebenswelt Heim, der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime
Österreichs ist ein gemeinnütziger Verein und verbindet seit 1994
unter seinem Dach ca. 850 LeiterInnen von Alten- und Pflegeheimen mit
insgesamt rund 40.000 MitarbeiterInnen. Auf europäischer Ebene ist
Lebenswelt Heim Mitglied der European Association for Directors of
Residential Care Homes for the Elderly (E.D.E.). Alle zwei Jahre
schreibt der Bundesverband den TELEIOS – Preis für Innovation,
Qualität und Nachhaltigkeit in der Österreichischen Altenpflege aus.
Weitere Informationen: www.lebensweltheim.at
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