- 15.09.2016, 08:37:16
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NÖGKK: 70 000 ersparten sich 2015 Rezeptgebühren
Hutter: Rezeptgebühren-Deckelung entlastet Menschen mit hohem Medikamentenbedarf. NÖGKK-Versicherte haben sich 16 Mio. € erspart
Utl.: Hutter: Rezeptgebühren-Deckelung entlastet Menschen mit hohem
Medikamentenbedarf. NÖGKK-Versicherte haben sich 16 Mio. €
erspart =
St. Pölten (OTS) - Der gesetzlich vorgesehene Selbstbehalt für
Medikamente liegt derzeit bei 5,70 €. Dies kann gerade bei chronisch
kranken Menschen zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden.
„Mit der Einführung der so genannten Rezeptgebühren-Obergrenze im
Jahr 2008 wurde für Menschen mit hohem Medikamentenbedarf eine
wichtige soziale Abfederung im Bereich dieses Selbstbehaltes
geschaffen“, berichtet NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter. „Allein im
Vorjahr haben sich damit 69 543 NÖGKK-Versicherte insgesamt 16,2 Mio.
€ an Rezeptgebühr erspart.“ Das Gesetz legt fest, dass jeder
Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen muss, bis er im
laufenden Kalenderjahr einen Betrag von zwei Prozent seines
Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist man für den Rest des
Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.
Kein Antrag notwendig
Von dieser „Deckelung“ profitieren österreichweit rd. 400 000
Menschen. Unkompliziert auch der Zugang, denn die Befreiung muss
nicht beantragt werden. Wie funktioniert’s konkret? Die
Sozialversicherung führt für jeden Versicherten ein persönliches
Konto der bezahlten Rezeptgebühren. Auf der einen Seite wird das
Nettoeinkommen verbucht, auf der anderen Seite werden die im
laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine
Summe von zwei Prozent des Nettoeinkommens erreichen, tritt für das
restliche Kalenderjahr ohne Antrag eine Befreiung ein. Diese
Befreiung wird dem Arzt über das e-card-System beim Ausstellen des
Rezeptes angezeigt. Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept,
der Versicherte muss in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr
bezahlen.
Achtung: Da die Apotheken mit ihrer Krankenkasse monatlich im
Nachhinein abrechnen, dauert es sechs bis acht Wochen, bis die
aktuellen Rezeptdaten im „Konto“ aufscheinen. Sollten Versicherte
deshalb oder aus anderen Gründen vorerst „zuviel“ Rezeptgebühr
bezahlt haben, erhalten sie diesen Betrag im kommenden Jahr quasi als
Gutschrift. Damit erreichen sie früher ihre persönliche Obergrenze.
Weiterer Bonus: Rezepte für mitversicherte Kinder oder Ehepartner
werden ebenfalls bei der Erreichung der Obergrenze miteingerechnet.
Wer wissen möchte, wie sein individuelles Rezeptgebühren-Konto
aktuell steht, kann dies jetzt auch online tun: Einfach
Handy-Signatur freischalten lassen (geht in jedem Service-Center der
NÖGKK) und über „meine SV“ authentifiziert in „Rezeptgebühren: Konto
anzeigen“ sein persönliches Konto anschauen.
Befreiung aus sozialen Gründen
Zusätzlich gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial
Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen
(Alleinstehende bis 882,78 € netto pro Monat) von der Rezeptgebühr
befreien lassen. Ohne Antrag befreit sind per Gesetz u. a. Bezieher
einer Ausgleichszulage.
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