• 14.09.2016, 13:00:27
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Städtebund/VÖWG: CETA für Daseinsvorsorge problematisch

Wien (OTS/RK) - Das Freihandelsabkommen CETA steht heute im
Mittelpunkt einer parlamentarischen ExpertInnen-Enquete, bei dem auch
der Österreichische Städtebund vertreten ist.

Aus Sicht der österreichischen Städte und Gemeinden stellt das
Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und Europa insbesondere im
Bereich der öffentlichen Dienstleistungen (Daseinsvorsorge) eine
reale Gefahr dar.

„Die öffentliche Daseinsvorsorge ist ein wichtiger und
verlässlicher Faktor für das Zusammenleben in Österreichs Städten und
Gemeinden und nimmt bei der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein.
Wir sehen diese Basis durch CETA gefährdet“, sagte Thomas Weninger,
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Auch Renate Brauner, Präsidentin des VÖWG, warnt daher
eindringlich: „CETA gefährdet die Errungenschaften der
Daseinsvorsorge und nimmt uns den Raum diese weiter zu entwickeln.
Solange die Daseinsvorsorge nicht durch eine horizontale
Bereichsausnahme aus dem Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens
ausgenommen ist, müssen wir CETA ablehnen.“

Bereits im Frühjahr hatte Verena Madner, Professorin für
Öffentliches Recht und Public Governance eine Studie im Auftrag vom
Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreich
(VÖWG), dem Österreichischen Städtebund, Younion und der
Arbeiterkammer Wien vorgelegt, die sich speziell mit den Auswirkungen
von CETA auf die Daseinsvorsorge befasst hat.

Studie über Aspekte zur Daseinsvorsorge

Die Studie „Die Auswirkungen des CETA auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in
Österreich“ zeigt auf, dass in Bereichen wie etwa im gemeinnützigen
Wohnbau oder bei der Abwasserentsorgung Lücken beim Schutz vor
Liberalisierungsverpflichtungen bestehen. Zudem können ausländische
Investoren durch CETA auf umfassende Sonderklagerechte gegenüber der
öffentlichen Hand zugreifen. Die Studie belegt, dass die
Daseinsvorsorge erheblichen rechtlichen Risiken ausgesetzt wird,
insbesondere durch Investitionsschutzbestimmungen. Durch die
Investitionsschutzbestimmungen erhalten ausländische Investoren
Sonderklagerechte. Staaten können verklagt werden, wenn diese
Regulierungen für Umwelt, Wasser oder Gesundheit erlassen, welche die
„legitimen Gewinnerwartungen“ von Investoren verletzen. Insgesamt
zeigt die Studie, dass durch CETA der Gestaltungsspielraum von
Regierungen und Kommunen einschränkt wird und einen permanenten
Liberalisierungsdruck erzeugt.

Liberalisierung ohne Rückkehrmöglichkeit

Durch die sogenannte Sperrklinkenklausel („ratchet clause“) wird
darüber hinaus sichergestellt, dass ein einmal erreichtes
Liberalisierungsniveau nicht mehr gesenkt werden kann. Eine
Rückgängigmachung von Privatisierungen wäre demnach gemäß CETA in
vielen Bereichen verboten. Im Rahmen des kritisierten
Investitionsschutzes wäre es kanadischen Investoren durch
Sonderklagerechte möglich, Staaten direkt vor einem Sondergericht auf
Schadenersatz zu klagen, wenn ihre Eigentumsposition durch staatliche
Maßnehmen verschlechtert wird (beispielsweise durch die Einführung
neuer Standards in den Bereichen Soziales oder Umweltschutz). Den
beklagten Staat trifft die Beweislast vor dem Sondergericht.

Zwar wurde eine Ausnahmeklausel für öffentliche Dienstleistungen
ins Abkommen aufgenommen, jedoch kann keine Rede davon sein, dass
CETA keinen Einfluss auf die Daseinsvorsorge ausübt, wie dies die
Europäische Kommission behauptet. Denn bei der sogenannten
„public-utilities-Klausel“ handelt es sich um keine horizontale
Bereichsausnahme für die Daseinsvorsorge, da Bedarfsprüfungen,
Inländerbehandlung, Rechtsformerfordernisse und Standards des
Investitionsschutzes in ihr nicht inkludiert sind. Des Weiteren
mangelt es an einer genauen Definition des Begriffes
„public-utilities“. Im Streitfall wird es dem Ermessen des
Schiedsgerichtes obliegen, festzustellen ob die jeweilige
Dienstleistung von der Ausnahmeklausel gedeckt ist und damit vor
Liberalisierungen geschützt ist.

„Der Österreichische Städtebund tritt gegen die Ratifizierung von
CETA in der derzeitigen Form ein, zumal der positive Effekt auf die
Wirtschaft verschwindend gering ausfällt“, erklärt Generalsekretär
Weninger.

Die Forderungen des Österreichischen Städtebundes und des VÖWG –
Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft:

1. Keine vorläufige Anwendung von CETA – das oberste Ziel müsse 
   sein, eine vorläufige Anwendung des CETA-Vertrages zu 
   verhindern, um die Entscheidung bei den nationalen Parlamenten 
   zu belassen. Dazu müsse die Bundesregierung bei der nächsten 
   Ratssitzung deutlich gegen CETA eintreten.
2. Die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssten – anstelle des 
   derzeitigen unvollständigen Flickwerks – horizontal ausgenommen 
   werden.
3. Keine Sonderklagerechte für InvestorInnen: Um große Kosten für 
   Steuerzahlerinnen und Schaden für die Schutzstandards zu 
   vermeiden, fordert der Österreichische Städtebund eine 
   Streichung des Investitionsgerichts aus dem Abkommen.

(Schluss)

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