AUVA: Wie schwer darf eine Schultasche sein?
Ab Schulbeginn heißt es wieder die Schultasche in die Schule und nach Hause tragen. Um die Kinderrücken zu schonen, ist richtiges Einpacken besonders wichtig.
Wien (OTS) - Zu schwere bzw. „falsch“ getragene Schultaschen können Haltungsschäden auslösen und führen darüber hinaus oft zu Rückenschmerzen bei Kindern. Beim Befüllen einer Schultasche gilt daher grundsätzlich: weniger ist mehr. Eine Schultasche darf leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm wiegen. Bei einer gefüllten Schultasche gilt eine Obergrenze von 12 Prozent des Körpergewichtes des Kindes. Das entspricht 3,6 kg bei 30 kg Körpergewicht. Alles, was nicht gebraucht wird, daher am besten regelmäßig aus- bzw. umräumen. Um das Gewicht einschätzen zu können, hilft es außerdem, wenn die Schultasche zwischendurch abgewogen wird.
Joachim Rauch, Präventionsexperte der AUVA für den Schulbereich, sieht Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und die Lehrerschaft gefordert: "Sehr oft wird unnötig viel hin und her getragen. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn ein Elternteil beim Schultasche packen dabei ist. Der Inhalt der Schultasche sollte immer wieder kontrolliert, hinterfragt und mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochen werden. Aber auch die Kinder sind gefordert und müssen mitdenken bzw. zuhören, welche Lernutensilien benötigt werden."
Auch das räumlich richtige Einpacken ist wichtig: Entsprechende Innenfächer und eine gut durchdachte Packordnung (Schwereres nach unten bzw. rückennah) stellen sicher, dass sich das Gewicht gleichmäßig auf dem Rücken verteilt.
Tipps, um Haltungsschäden vorzubeugen:
- Nur Schulutensilien mitnehmen, die tatsächlich benötigt werden
- Wasserflaschen leer transportieren und erst in der Schule befüllen
- Fächer bzw. Spinde in der Schule nutzen
- Bewegung finden, die Spaß macht und diese regelmäßig einplanen
- Und: Schultasche „richtig“ tragen, also links und rechts die Zugbänder nach dem Schultern der Tasche oder des Rucksacks immer straffen, so dass diese bzw. dieser gut am Rücken anliegt!
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Prävention ist die Kernaufgabe der AUVA, denn Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.
Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 46.000 stationär.
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