- 12.09.2016, 08:45:01
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Zersiedelung: Auf Kosten von Umwelt, Boden und öffentlichen Mitteln
Beim Thema "Leistbares Wohnen" werden ökologische und volkswirtschaftliche Argumente nicht immer gerne gehört. Ein Aspekt spielt aber eine wesentliche Rolle: die Siedlungsform.
Utl.: Beim Thema "Leistbares Wohnen" werden ökologische und
volkswirtschaftliche Argumente nicht immer gerne gehört. Ein
Aspekt spielt aber eine wesentliche Rolle: die Siedlungsform. =
Wien (OTS) - In einer Analyse des Österreichischen Institutes für
Raumplanung ÖIR zeigt sich sehr deutlich die Siedlungsstruktur
Österreichs: Rund 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt in
Siedlungseinheiten (mindestens 500 Einwohner, Gebäude maximal 200
Meter von einander entfernt). Aber: Ohne den großen
Landeshauptstädten leben nur rund 46 Prozent in Siedlungseinheiten,
die Siedlungseinheiten weisen sehr unterschiedliche Dichten auf – von
600 bis 25.000 Einwohnern pro Quadratkilometer, und: 24 Prozent aller
Gemeinden weist keine Siedlungseinheit auf – insgesamt 578 Gemeinden
mit knapp 500.000 Einwohnern.
Die umfangreichen Verkehrsinvestitionen der letzten Jahrzehnte im
Straßenbau und in den Großstadt-Ballungsräumen auch in den
öffentlichen Verkehr ermöglichen einer großen Zahl von Menschen die
Realisierung des Wunschbildes „Arbeiten in der Stadt – Wohnen auf dem
Land“. Die Studie „Einfamilienhaus und verdichtete Wohnformen – eine
Motivenanalyse“: „Der Siedlungsflächenverbrauch wird dadurch laufend
erhöht, der Berufsverkehr erzwingt laufend weitere
Verkehrsinvestitionen, während auf den öffentlichen Verkehr hin
orientierte Gestaltung der Stadtentwicklung seitens der
Umlandgemeinden unterbleibt.“ Und nicht zu vergessen: Auch die
Pendlerförderungen mit rund 1,4 Mrd. Euro gehen zu Lasten des
öffentliche Haushaltes.
Schon aus früheren Untersuchungen bestätigt sich die gewonnene
Erkenntnis, dass die Infrastrukturkosten je Einwohner abnehmen, je
dichter die Besiedlung ist. Dabei liegen die Unterschiede eher in der
Gebäudetypologie (Einfamilienhaussiedlungen, Reihenhaussiedlung bis
zu Geschosswohnbauten) sowie in der örtlichen Situierung der
Neubaugebiete zur bestehenden Infrastruktur begründet als in der
großräumigen Lage.
Es zeigt sich, so die Studie „Zu Energierelevanten Aspekten der
Entstehung und Zukunft von Siedlungsstrukturen und Wohngebäudetypen
in Österreich“, dass vor allem Streusiedlungen einen hohen Einsatz an
Grauer Energie erfordern und diese im Besonderen für die Errichtung
von Straßen und Infrastrukturleitungen aufgewandt wird. Bei
Einfamilienhäusern in Streusiedlungslage übersteigt der Energiebedarf
für die Errichtung der Infrastruktur den Energiebedarf für die
Errichtung des Gebäudes deutlich.
Inkludiert man den Energieaufwand für Instandhaltungsarbeiten und
rechnet die Graue Energie auf 100 Jahre, werden die Unterschiede
zwischen den Wohnsiedlungsformen noch deutlicher: Das Einfamilienhaus
in Streulage kommt auf 1178.471 kWh/100 Jahre, Einfamilienhaus
702.331 kWh/100 Jahre. Wohnbau dreigeschoßig schlägt mit 276.295 kWh
zu Buche, der siebengeschoßige mit 264.089 kWh. Mehrfamilienhäuser
(drei und sieben Geschoße) benötigen demnach weniger als 25 Prozent
der für Einfamilienhäuser in Streulage aufgewandten Grauen Energie.
„Ein energieeffizientes Gebäude „auf der grünen Wiese“ ist demgemäß
kein positives Beispiel für Nachhaltigkeit. Die nachhaltige
Gestaltung richtet sich vor allem nach den Faktoren: Lage des
Gebäudes, Flächenverbrauch und Wohnform. Das freistehende
Einfamilienhaus wird vielfach als erstrebenswerte Wohnform gesehen,
da es für die BesitzerInnen den höchsten Individualitätsanspruch
erfüllt. Gleichzeitig ist aber mit dieser Wohnform der höchste
Flächen- und Ressourcenverbrauch verbunden, was sich auch in den
Kosten für die Erschließung und dem erhöhten Verkehrsaufkommen
niederschlägt“, hält dazu Andrea Kraft von der Energie- und
Umweltagentur NÖ eNu, fest.
„In Österreich ist das Bewusstsein etwas angewachsen, die
Geschwindigkeit der Versiegelung nimmt dennoch nur langsam ab. In der
Zeitspanne von 2006 bis 2012 stieg der Flächenverbrauch um zehn
Prozent an, hingegen wuchs die Bevölkerung im gleichen Zeitraum nur
um zwei Prozent“, so Johannes Kislinger, Innovative Gebäude. Und, zum
Beispiel Niederösterreich: „Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird
in NÖ in der Bauordnung und im Raumordnungsgesetz geregelt. In den
letzten Jahrzehnten war die zulässige Bebaubarkeit von Grund und
Bauland Gegenstand zahlreicher meist emotional geführter Debatten,
die auch bis zum Höchstgericht ausgefochten wurden. Der Paragraf 54
der Bauordnung regelt deshalb seit 2014 neu die Höhe und Anordnung
eines Gebäudes im Falle, dass keine Bebauungsvorschriften für das
Grundstück bestehen (in NÖ ist das die Mehrzahl). In diesem
Paragrafen wird die offene Bauweise bis zu 2 Geschossen –
entsprechend der Typologie eines freistehenden Einfamilienhauses als
NICHT abweichend zur vorherrschenden Bebauungsformen definiert und
zum Prinzip erklärt. Zahlreiche Studien und Rechenmethoden haben aber
eben diese Siedlungsform als nicht wirtschaftlich und nachhaltig
erkannt.“
Die detaillierte Gesamtfassung mit allen Texte, Grafiken, Pressefotos
und Studien finden sie auf der Webseite der Medienstelle unter
www.nachhaltiges-bauen.jetzt.
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