- 09.09.2016, 09:30:10
- /
- OTS0033 OTW0033
Auswuchten von Reifen ist unverzichtbar
Wuchten hat maßgeblichen Einfluß auf drei wesentliche Merkmale Fahrzeuglebensdauer/Sicherheit/Komfort
Utl.: Wuchten hat maßgeblichen Einfluß auf drei wesentliche Merkmale
Fahrzeuglebensdauer/Sicherheit/Komfort =
Wien (OTS) - Automobilhersteller definieren das regelmäßige Wuchten
aller Radpositionen bei jedem Reifenwechsel als technische
Notwendigkeit.
Das Umrüsten auf Winterreifen rückt immer näher. Zwar gilt die
Winterreifenpflicht in Österreich, bei winterlichen Bedingungen, erst
ab 1. November, aber, die nächsten 8 Wochen vergehen schnell und eine
zeitgerechte Terminvereinbarung beim Reifenhändler kann nicht
schaden. Jeder Reifen kann nur dann seine optimalen Fähigkeiten
ausspielen, wenn Vibrationen durch fachgerechtes Auswuchten vermieden
werden. Unwucht der Reifen kann bereits durch ein einmaliges
Überfahren einer Bordsteinkante ausgelöst werden. Auch falscher
Luftdruck führt zur Unwucht. Damit reduziert sich nicht nur die
Lebensdauer der Reifen sondern auch die Achs- und Karosseriebauteile
können Schaden erleiden durch die permanente Krafteinleitung an diese
Bauteile. Auch die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen wird
beeinträchtigt, da je größer die Unwucht ist, desto kleiner wird die
Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn. Die Fahrstabilität lässt
zu wünschen übrig und der Bremsweg kann sich gefährlich verlängern.
Beim Fahrkomfort äußert sich schon ein „unrunder“ Reifen durch
unangenehme Vibrationen am gesamten Fahrzeug.
„Auch beim Wechsel von Kompletträdern ist das Auswuchten notwendig,
um ein optimales Zusammenspiel von Reifen und Felgen aus der
Vorsaison wieder sicherzustellen. Die Abnutzung der vier am Fahrzeug
zu montierenden Kompletträder ist nie gleicht. Fachgerechtes
Auswuchten schafft hier Abhilfe. Damit erreicht man optimalen
Fahrkomfort, reduziert den Reifenverschleiß, die Treibstoffkosten und
Reparaturkosten“, James Tennant, Obmann VRÖ, Verband der
Reifenspezialisten Österreichs.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ROK






