• 08.09.2016, 10:26:27
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ARBÖ-Tipps für Bergfahrten

Die beste Wanderzeit beginnt jetzt und bei herbstlichem Kaiserwetter steht dem Naturgenuss kaum mehr etwas im Weg.

Wien (OTS) - 

Egal ob eine Almwanderung geplant ist oder ein steiler Aufstieg auf einen Berggipfel, die Anreise erfolgt meist mit dem Fahrzeug. Der Rucksack wird mit Jause und ausreichend Flüssigkeit gepackt und ins Auto geräumt. Die mittlerweile sehr beliebten Wanderstöcke sollten so im Auto verstaut werden, dass sie bei starker Bremsung nicht zu einem gefährlichen Wurfgeschoß werden. Nun kann´s los gehen.

Um eine sichere und schöne Bergtour erleben zu können sollte man nicht nur die Wanderung an sich gut planen sondern auch im Vorfeld für eine pannenfreie Anfahrt sorgen. Der ARBÖ gibt Tipps um sicher und sorgenfrei ans Ziel und wieder Heim zu kommen:

  1. Vorab ist es wichtig den Kühlflüssigkeitsstand zu prüfen. Bei längeren Bergauffahrten kann es passieren, dass der Motor heiß wird. Sollte es mal vorkommen, dass die Motortemperatur überdurchschnittlich hoch steigt, ist es wichtig, einen Stopp einzulegen. Nach einer Weile sinkt die Temperatur wieder. Achtung! Niemals den Kühlflüssigkeitsbehälter öffnen. Durch den Druckaufbau im Gefäß tritt die Flüssigkeit explosiv aus und kann dadurch gefährliche Verbrennungen verursachen.
  2. Die Anfahrt auf den Berg sollte mit angepasster Geschwindigkeit erfolgen. Bei unübersichtlichen Kurven runter vom Gas und einen Gang niedriger schalten. Immer auf Sicht fahren. Wichtig ist, beim Parken im steilen Gelände die Handbremse anzuziehen und den Gang einzulegen, damit das Auto nicht ungewollt ins Rollen kommt.
  3. Um die Bremsen zu schonen, ist bei der Bergabfahrt darauf zu achten, einen möglichst niedrigen Gang einzulegen und mit Motorbremse zu fahren. Bremsen nur, wenn es die Straßensituation erfordert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bremsen überhitzen, was zu Bremskraftverlust führt. Übrigens: Die Bremsflüssigkeit wird bei jeder §57a Begutachtung (Pickerl) überprüft.
  4. Besonders empfehlen wir die Einhaltung der Höflichkeitsregel Vorrang – Nachrang am Berg. Diese Gegebenheit ist zwar nicht gesetzlich geregelt besagt aber, dass der Bergauffahrende im Normalfall Vorrang bekommt.

Der ARBÖ gibt nicht nur technische Tipps, sondern informiert auch über wichtige rechtliche Aspekte:

  1. Parken im Gelände: Hier ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht einfach im freien Gelände abgestellt wird. Ist die Fläche nämlich in Privatbesitz kann es leicht geschehen, dass eine Besitzstörungsklage ins Haus flattert. Der ARBÖ empfiehlt daher, das Auto ausschließlich auf gekennzeichneten Parkflächen abzustellen. 
  2. Nicht übersehen: In Österreich gilt juristisch die „situative Winterreifenpflicht“, demnach zwischen 1. November und 15. April des nachfolgenden Jahres Winterreifen montiert sein müssen, wenn die Fahrbahn durch Schnee, Schneematsch oder Eis beeinträchtigt ist. Aber auch außerhalb dieses definierten Zeitraums müssen sich bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen am Fahrzeug befinden. Dies ist besonders in hochalpinen Regionen zu beachten, wo ein unvorhersehbarer Wintereinbruch schon im September möglich ist. 

Rückfragen & Kontakt

ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Tel.: +43 1 891 21 Dw. 244
Mobil: +43 664 60 123 244
Email: sebastian.obrecht@arboe.at

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