• 06.09.2016, 15:34:13
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Der österreichische Versicherungsverband VVO nimmt Stellung zur aktuellen Berichterstattung „Rücktritt in der Lebensversicherung“

Wien (OTS) - Nur Einzelfälle betroffen. Risiken bei voreiligen
Rücktritten von Lebensversicherungsverträgen. Die Informations- und
Beschwerdestelle des VVO bietet kostenlose Beratung an.

Aus gegebenem Anlass nimmt der VVO zur aktuellen Aussendung des VKI
zum Thema „Rücktrittsrechte“ Stellung und spricht sich in einigen
Punkten entschieden gegen die Darstellung des VKI aus:

Betroffenheit: Einzelfälle

Betrachtet man die rund 600 vom VKI beanstandeten Verträge und stellt
diese in Relation zur Gesamtanzahl der bestehenden
Lebensversicherungsverträge von rund 10 Millionen Verträgen, so kann
man wohl zurecht von Einzelfällen sprechen.

Vorteile der Lebensversicherung - Risiken eines Rücktritts

Der österreichische Versicherungsverband VVO spricht sich jedenfalls
gegen unüberlegte und voreilige Vertragsrücktritte in der
Lebensversicherung aus und rät zu überlegtem Handeln aus folgenden
Gründen:

In Zeiten von historisch extrem niedrigen Zinsen und steigender
Lebenserwartung wäre ein Rücktritt mit großen Nachteilen verbunden
wie zum Beispiel dem Verlust eines attraktiven Garantiezinses.
Garantieversprechen sind gerade im derzeitigen Umfeld für den Kunden
sehr wertvoll.

Eine Lebensversicherung bietet noch viele weitere Vorteile gegenüber
anderen Vorsorgeprodukten. So beinhaltet eine Lebensversicherung
nicht nur die (oftmals alleinig zitierte) Sparkomponente, sondern
dient vor allem auch der Vorsorge bei Schicksalsschlägen (Absicherung
der Hinterbliebenen, Pflegevorsorge, Absicherung bei
Berufsunfähigkeit).

Gerade für junge Familien kann die Absicherung des Ablebensrisikos
existenzsichernd sein. Diese Absicherung geht im Falle eines
Rücktritts vom Lebensversicherungsvertrag verloren. Ein erneuter
Versicherungsabschluss zur Abdeckung dieser Risiken kostet in der
Regel mehr.

Eine allgemeine Aufforderung zu Rücktritten von Lebensversicherungen
erachten wir als bedenklich. Schließlich wurden die
Lebensversicherungsverträge vornehmlich mit dem Motiv der
langfristigen Absicherung der Altersvorsorge abgeschlossen und diese
Motive sind auch in Zukunft wichtiger denn je.

Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes

Im Falle eines Rücktritts während der Vertragslaufzeit ist im
Versicherungsvertragsgesetz ganz klar geregelt, dass der „sogenannte“
Rückkaufswert seitens der Versicherungsunternehmen an die Kunden zu
erstatten ist und der Vertrag nicht rückabgewickelt wird.

Versicherer bieten kostenlose Beratung an

Wir können Kunden nur empfehlen, gemeinsam mit dem
Versicherungsunternehmen gut zu prüfen und jedenfalls nicht voreilig
zu handeln. Die Informations- und Beschwerdestelle des VVO bietet
kostenlose Beratung an.

Entgegen der Darstellung in der aktuellen Berichterstattung sind die
österreichischen Versicherungsunternehmen sehr wohl bemüht,
außergerichtlich und gemeinsam mit dem Kunden, die beste Lösung für
seinen konkreten Fall zu finden. Der VVO steht seit Beginn der
Diskussionen für gemeinsame Gespräche mit dem VKI zur Verfügung. „Es
geht schließlich einzig und allein um unsere Kunden“, so abschließend
DI Rapf, Sprecher der Sektion Lebensversicherung des VVO.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VVO

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