- 02.09.2016, 13:23:26
- /
- OTS0129 OTW0129
ÖAMTC: Radfahren gegen die Einbahn in der Wipplingerstraße gefährdet Sicherheit
Projekt trotz fehlerhafter Pläne, Sicherheitsbedenken und Parkraumreduzierung umgesetzt
Utl.: Projekt trotz fehlerhafter Pläne, Sicherheitsbedenken und
 Parkraumreduzierung umgesetzt =
Wien (OTS) - In der Wipplingerstraße dürfen Radfahrer künftig vom
 Schottenring zum Hohen Markt gegen die Einbahn fahren. Das hat die
 Stadt Wien gegen zahlreiche Bedenken, u. a. vom ÖAMTC und dem Bezirk,
 beschlossen. "Erst vergangene Woche wurden im Rahmen der
 Verkehrskommission für den 1. Bezirk die Probleme dieses Projektes
 erörtert", hält ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried fest. "Festgestellt
 wurden z. B. ein Fehler im Plan zur Straßenbreite vor dem alten
 Rathaus, eine schlecht einsehbare Ausfahrt aus der Jordangasse und
 der Verlust von mindestens 50 Pkw-Stellplätzen."
Der Vorschlag einer alternativen Routenführung wurde von der Stadt
 ignoriert, obwohl dazu erst vergangene Woche zu Stellungnahmen
 seitens des 1. Bezirks aufgerufen worden war. Dabei hätten mit einer
 Überarbeitung der nun umgesetzten Pläne Sicherheitsbedenken
 ausgeräumt und ein Stellplatzverlust im zweistelligen Bereich
 verhindert werden können. "Dass das Projekt, das auf einem
 fehlerhaften Plan basiert, trotz offensichtlicher Probleme und Kritik
 von verschiedenen Seiten ohne Korrekturen umgesetzt wird, zeigt
 einmal mehr die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Stadt",
 kritisiert Authried. "Es ist völlig unverständlich, warum man nicht
 bereit war, zumindest den bestehenden Plan so weit wie möglich zu
 optimieren, wenn schon alternative Routen abgelehnt wurden. Diese
 Verkehrspolitik spielt eine Mobilitätsform gegen die andere aus und
 erzeugt Unmut bei den Betroffenen."
Auch auf die Anrainerparkplätze wird die neue Regelung in der
 Wipplingerstraße Auswirkungen haben: "Die Stadt hat sich ja selbst
 die vorgegeben, dass maximal 20 Prozent aller Parkplätze im Bezirk
 Anrainern zur Verfügung stehen dürfen. Der stetige Verlust von
 Parkraum führt daher, wie z.B. in der Herrengasse, auch zu einer
 Abnahme an Anrainerparkplätzen", gibt der ÖAMTC-Jurist abschließend
 zu bedenken.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP






