• 01.09.2016, 08:09:48
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Tag der Patientensicherheit heuer im Zeichen der Medikationssicherheit

NÖ Ärztekammer spricht sich für liberales und flexibles Dispensierrecht aus

Utl.: NÖ Ärztekammer spricht sich für liberales und flexibles
Dispensierrecht aus =

Wien (OTS) - Der 17. September 2016 wurde zum 2. Internationalen Tag
der Patientensicherheit ausgerufen und steht unter dem Motto
Medikationssicherheit. Medikamente können Leben retten, Krankheiten
heilen und Schmerzen lindern. Werden sie aber zum falschen Zeitpunkt,
falsch dosiert oder gemeinsam mit anderen Arzneimitteln oder
bestimmten Lebensmitteln eingenommen, können sie auch Schaden
anrichten. Die Verschreibung von Medikamenten ist in Österreich sehr
genau geregelt, wie Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ
Ärztekammer, erklärt: „Verschreibungspflicht und ärztliches Rezept
dienen der Patientensicherheit. Mit der Verordnung eines Medikaments
entscheidet der Arzt nicht nur darüber, welches Medikament der
Patient erhält, sondern auch in welcher Menge und wie oft und wann er
dieses einnehmen soll. Außerdem klärt der Arzt den Patienten über
Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen auf.“

Medikamentenabgabe durch Ärzte erhöht Patientensicherheit und
Behandlungserfolg

Die Abgabe von Arzneimittel an Patienten ist in Österreich derzeit
nur Ärztinnen und Ärzten mit Hausapotheke erlaubt bzw. dann
gestattet, wenn das Medikament, wie etwa eine Infusion, direkt in der
Ordination verabreicht wird. „Die NÖ Ärztekammer setzt sich seit
Jahren für ein liberales und flexibles Dispensierrecht ein, was
bedeuten würde, dass jeder Arzt Medikamente an seine Patienten
abgeben darf“, betont MR Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident der
NÖ Ärztekammer und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Für die
Patientinnen und Patienten würden sich daraus viele Vorteile ergeben.
So käme es etwa zu keiner Verzögerung des Therapiebeginns, wenn ein
Arzt seinem Patienten das erforderliche Medikament entweder gleich
mitgeben oder der Patient dieses unter Anleitung des Arztes gleich
anwenden kann. Baumgartner: „Für den Heilungserfolg ist es wichtig,
dass mit der Behandlung schnellstmöglich begonnen wird – und zwar mit
einem Arzneimittel und nicht mit einem Rezept.“ Darf der Arzt keine
Medikamente abgeben, kann dies für schwerkranke Patienten, ältere
Personen oder solche ohne Auto vor allem in ländlichen Regionen den
raschen Zugang zu den für sie wichtigen Medikamenten erschweren. „Mir
ist unverständlich, warum die Medikamentenabgabe nach einem
planwirtschaftlichen System organisiert ist“, meint Reisner und
präzisiert seine Vorstellungen: „Es wäre eine wesentliche
Erleichterung für die Patienten, wenn Apotheken und Ärzte Medikamente
abgeben dürften.“

Verantwortung für medikamentöse Therapie liegt alleine beim
Arzt

Um zu wissen, ob ein Arzneimittelwirkstoff für einen bestimmten
Menschen geeignet ist, braucht es ausgezeichnetes medizinisches
Wissen, das angehenden Ärztinnen und Ärzten während des
Medizinstudiums vermittelt wird, und ärztliche Erfahrung in der
Behandlung von Patienten. „Ärzte haben die alleinige Verantwortung
für die Verschreibung von Medikamenten. Sie sollten daher unserer
Ansicht nach auch das uneingeschränkte Recht haben, diese an ihre
Patientinnen und Patienten abzugeben“, fordert Reisner.

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