- 23.08.2016, 14:11:00
- /
- OTS0104 OTW0104
Verfassungsrechtler Heinz Mayer im Falter: Urteil zur Wahlaufhebung ist eine klare Fehlentscheidung
Wien (OTS) - Hart geht Österreichs prominentester Verfassungsjurist
im morgen erscheinenden Falter mit dem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2016 ins Gericht, dem zufolge die
Bundespräsidentschaftswahl für ungültig erklärt wurde. Das Gericht
hatte einer Wahlanfechtung der FPÖ stattgegeben.
Der Verfassungsgerichtshof irre in seinem Erkenntnis in einem
zentralen Punkt, sagt Mayer. Nicht auf die Möglichkeit eines
Einflusses von Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis komme es an,
sondern darauf, ob es wahrscheinlich sei, dass so ein Einfluss
gegeben war. Statistische Untersuchungen zeigen aber, dass die
Möglichkeit eines Einflusses kleiner als ein Promille war.
Allenfalls hätte der Verfassungsgerichtshof die „Neuauszählung der
Briefwahlstimmen in den beanstandeten Bezirken anordnen können“, so
Mayer im Falter. Das hätte die letzten Zweifel an einer Gültigkeit
des Ergebnisses beseitigt.
Mit einem zweiten Fehler aber habe sich das Gericht diesen Weg
verbaut. „Weil im Verfahren bekannt wurde“, schreibt Mayer im Falter,
dass Teilergebnisse bestimmten Stellen früher bekannt gegeben wurden,
habe das Gericht „unter Berufung auf das von ihm erfundene Gebot der
,Reinheit’ der Wahlen das gesamte Wahlverfahren als rechtswidrig
qualifiziert.“ Das widerspreche der Kompetenz des Gerichts zur
teilweisen Aufhebung von Wahlen. Müssen diese nämlich teilweise
wiederholt werden, ist den Wählerinnen und Wählern ebenfalls das
gesamte andere Ergebnis bekannt und sie können sich daran
orientieren, ohne dass die Wahl deshalb ungültig wird.
Mit dem Erkenntnis vom 1. Juli, schließt Mayer im Falter, „hat der
Verfassungsgerichtshof in einer außerordentlich wichtigen Frage eine
klare Fehlentscheidung getroffen“ und „den Boden der Verfassung
verlassen“.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FAT